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Presse-

mitteilung

5. Juni 2003

Gesetzliche Regelung der neuen Bundeswehraufgaben

Welcher Politiker, welcher Journalist, welcher Bürger - und welcher Soldat - kann heute genau sagen, wo der Auftrag der Bundeswehr beginnt und wo er definitiv endet? Nach den im Mai 2003 neu gefassten Verteidigungspolitischen Richtlinien bleibt praktisch keine internationale Krise, bleibt kein Konflikt ausgeschlossen. Der frühere Verteidigungsauftrag ist in den Richtlinien zu einem umfassenden Schutz Deutschlands ausgedehnt, ohne räumliche und sachliche Grenzen. Es bleibt weitgehend der Exekutive überlassen, bewaffnetes Vorgehen einzuleiten und dabei in die Grundrechte von Leben, Gesundheit und Freiheit robust einzugreifen – in die Rechte von Deutschen ebenso wie von Ausländern.

Wenn die Bedingungen für die Einschränkung von Grundrechten fixiert werden sollen, hat unsere Verfassung ein Standardverfahren parat. Es ist nicht der Erlass von Richtlinien, es ist die Gesetzgebung: Nach öffentlicher Debatte und Beteiligung der gesellschaftlich bedeutenden Gruppen legt das Parlament Voraussetzungen und Folgen staatlichen Handelns allgemeingültig fest; es ändert sie auf gleichem Wege, wo erforderlich.

Hierzu hat nun ein Bürger einen konkreten Vorschlag gemacht: den Entwurf für ein 'Streitkräfte-Aufgaben-Gesetz'. Der Entwurf bestimmt die Aufgaben der Bundeswehr klar und abschließend. Er ist damit mehr als das angekündigte ‚Parlamentsbeteiligungsgesetz’, das sich auf Verfahrensfragen beschränken wird.

Ein wichtiger Punkt: Seit der Neuorientierung der Bundeswehr zieht sich das Bürgertum aus den Streitkräften zurück. Lieber kein Bürger in Uniform – man weiß ja nicht, was kommt und wo man sich wieder findet. Nur ein klar umrissener, akzeptabler Bundeswehr-Auftrag kann diesen unerfreulichen Trend umkehren.

Der Gesetzentwurf liegt im Internet (www.vo2s.de/SAG.DOC). Eine lebhafte Debatte, Kritik und viele Anregungen sind das Ziel. Der Verfasser des Entwurfes ist Jurist; er befasst sich aus privatem Engagement seit 1993 mit der Entwicklung des Auftrages der Bundeswehr.