• Cornelia Lukas-Voss u. Dr. jur. Karl Ulrich Voss
    Kuckenberg 34, 51399 Burscheid

    B. Muster-MdB
    Mitglied des Deutschen Bundestages
    Bundeshaus
    53113 Bonn

    Burscheid, den 24.05.1998

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  • Betr.: Wahlkampf; gesetzliche Regelung der Bundeswehr-Aufgaben

    Sehr geehrter Herr Muster-MdB,

    eine thematische Anregung für den Bundestagswahlkampf: Bitte setzen Sie sich dafür ein, daß die Y-Partei das von der Fraktion befürwortete Einsatzspektrum der Bundeswehr im Wahlkampf herausgehoben und klar definiert sowie eine entsprechende gesetzliche Regelung vorbereitet oder ankündigt. Wir möchten unsere Bitte kurz begründen.

    In der Folge des weltpolitischen Umbruchs zu Beginn der Neunziger Jahre wird die Bundeswehr hinausgehend über den ursprünglichen Verteidigungsauftrag eingesetzt. Es existiert aber noch keine gesetzliche Regelung, die Ziele und Bedingungen dieser erweiterten Aufgabe umgrenzt. Die Einsätze basieren bis heute auf Entscheidungen der Regierung, die jeweils im Einzelfall durch das Parlament bewilligt oder - im Eilfall - nachträglich bestätigt werden.

    Wir sehen eine konkretisierende gesetzliche Regelung als von der Verfassung dringend geboten an. Bundeswehreinsätze greifen in elementarste Rechtsgüter ein, in Rechtsgüter von Deutschen wie auch von Ausländern. Soldaten sind i.d.R. nicht in der Lage, Einsatzentscheidungen zu hinterfragen oder zu überprüfen; Soldaten könnten daher ohne eine spezifizierende gesetzliche Regelung Werkzeug staatlicher Administration werden. Das liefe der grundgesetzlich verbürgten Menschenwürde zuwider.

    Nach der uns geläufigen Werteordnung der Verfassung stehen hier deutlich höherrangige Rechtsgüter auf dem Spiel als etwa im Falle der Rechtschreibreform - aber schon dort wird aus dem Wesentlichkeitsgebot der Zwang zu gesetzlicher Normierung abgeleitet. Dazu tritt hier eine pragmatische Begründung: eine verläßliche Definition des Aufgabenspektrums macht die Bundeswehr wieder akzeptabler und attraktiver für Bewerber aus der politischen Mitte; dies wirkt der Anreicherung eines autoritär orientierten, gegenüber Gewaltanwendung unkritischen Potentials entgegen.

    Wir würden uns freuen, lieber Herr Muster-MdB, wenn Sie unsere Anregung aufgreifen könnten, und wären für eine zeitnahe Antwort dankbar !

    Mit freundlichen Grüßen

    Cornelia Lukas-Voss
    Karl Ulrich Voss

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