Projekt Bürger
Bürgermeister
oder:
Ja – Sie haben die Wahl!
(Stand: 21.2.2009)
Vorgeschichte
Es ist Samstag, der 14.2.2009, bald halb drei am Nachmittag. Ich sitze am Esstisch, vor dem Notizbuch/notebook. Die Sonne blendet schön. Drum habe ich die Gardine etwas vorgezogen. Auf dem Tisch eine Starbucks-Tasse, fast leer von Milchkaffee, noch etwas Schwarzbrot (Bergisch hart), Mandelstuten, Butter und Rübensirup.
Und ich will aufschreiben, warum es sinnvoll wäre, dass ich mich als freier Bürgermeisterkandidat gem. § 46 d des Kommunalwahlgesetzes melde. Warum es nicht nur sinnvoll ist, sondern auch einen gewissen Reiz für die Wahl bedeutet.
Ich zapf’ mir erst noch mal einen Milchkaffee; währenddessen eine Abkürzung für schnelle Leser.
Nun zur eigentlichen Vorgeschichte – und hier greifen die letzte Kommunalreform und ein lange unausgetragener Streit in der bis vor kurzem größten Burscheider Ratsfraktion besonders unglücklich ineinander – mit dem Ergebnis eines lokalpolitischen Jammertals:
- Mit der letzten Kommunalverfassungsreform 2007 hatte der Landtag die reine Mehrheitswahl für das Bürgermeisteramt eingeführt und die frühere Stichwahl abgeschafft. Folge war ein breites Bürgermeister-Kandidaten-Sterben, rasanter noch als die für sich schon besorgniserregende globale Ausdünnung von Fröschen & Consorten. Kleinere Polit-Gruppierungen hängen sich seitdem, wenn sie clever sind, an möglichst geistesverwandte, aber potentere Wahlbewerber. Sie vermeiden instinktiv den absehbaren „Verschleiß“ eigener Persönlichkeiten. Auch in Burscheid haben UWG, FDP und die Bündnis-Grünen konsequent darauf verzichtet, einen eigenen Kopf aus dem Graben zu recken – teils mit, teils ohne sichtbare Unterstützung für andere Gruppierungen.
- Und die bisher stärkste und jahrelang auch erfolgreichste Fraktion, die lokale CDU, die hat es jüngst buchstäblich zerrissen. Dies wohl am ehesten, weil personalwirtschaftliche Lebenslügen zu lange ungeklärt blieben, und weil dann ein Enttäuschter – der sich wohl auch langjährig als Thronfolger wähnen konnte – sein Glück mit der Brechstange wenden wollte. Er hat dann noch mal ein halbes Jahr auf knappen Sieg gehofft – und ist dann doch bitter durchgefallen. So haben wir die seltsame und ungewisse Wahl zwischen zwei ehemaligen Parteifreunden (Freund – Feind – Partei…), die schon in ihrer politischen Heimat nicht zugleich zu befrieden waren, und einem Turnierteilnehmer, der nach Kernspaltung des politischen Gegners jetzt völlig verdattert ist: „Droht ganz ungeplant der Wähler schon vor 2014 mit einem politischen Auftrag? Und haben wir überhaupt schon den optimalen Mann dafür?“ Anm.: Zu den lokalen Mitgliederzahlen nach der Neugruppierung der Parteien und Vereinigungen s. diese Übersicht.
Soweit zu CDU minus BvB und einer SPD auf dem falschen Fuß (der Vollständigkeit wegen: hier auch noch die links zur UWG, der FDP und den Grünen). Programmatisches bleibt bei soviel Gruppendynamik und Sodbrennerei i.d.R. auf der Strecke, es ist für mich am ehesten in – allerdings auch eher vagen – Ankündigungen der SPD zu finden. Schön ist das alles nicht – es wirkt wie der Zwang, sich für ein kleinstes Übel zu entscheiden. Aber welches ist das kleinste? In dieser Situation kommt einem Kennedys kategorischer Imperativ in den Sinn: „Frage nicht, was Burscheid für Dich tun kann,…!“
Man kann sich z.B. als freier Bürgermeister-Kandidat aufstellen. Dazu die folgenden näheren Informationen und ein – zugegeben subjektiver – Problemlösungsvorschlag. Der aufgezeigte Weg ist aber auch deswegen schlüssig, weil mit dem GO-Reformgesetz 2007 die parteipolitische Zugehörigkeit des Hauptgemeindebeamten nach allgemeiner Auffassung in den Hintergrund getreten ist. Mit einem/einer unabhängigen Bürgermeister/in, der/die ausgewogen und sachorientiert vermitteln kann, mag die offen zutage liegende kommunalpolitische Wunde auch schneller und nachhaltiger heilen als mit einem Betreiber oder Nutznießer der ungelösten lokalen Fehden.
Heute Morgen in der Stadt frage ich eine politisch aktive Bekannte so ganz aus der Hüfte heraus, ob sie meine Kandidatenaufstellung unterstützen würde. „Mhhh,“ sagt sie, „ich bin aber schon auf einen Kandidaten festgelegt.“ Da ich ein Missverständnis vermute, setze ich nach und erkläre, dass ich weder Stimme noch Seele kaufen will, sondern – für heute – nur eine Unterstützerstimme für die erste Hürde freier Kandidaten bräuchte, also für die bloße Aufstellung zur Wahl. Das will ich etwas erklären und auch zu weiteren freien Bewerbungen ermutigen:
Aufstellung als Einzelbewerber/-in; Unterstützung, Fristen
Das Kommunalwahlgesetz erlaubt so genannte Einzelbewerber sowohl für die Volksvertretung, in Burscheid also als Ratsfrau oder Ratsherrn (§ 15 Abs. 1 S. 2) als auch für die Funktion der Bürgermeister und Landräte (§ 46d Abs. 1 S. 2). Der Bürgermeister, das ist hier noch nachzutragen, ist nach der vorletzten größeren Strukturänderung der Kommunalverfassung heute nicht mehr lediglich der Kopf des Rates, sondern er ist ein kommunaler Spitzenbeamter. Er vereinigt die Rollen und Rechte der früheren doppelten Spitze – der Leitungen von Verwaltung und Rat – in einer Person. In gewisser Weise, so heißt es hier und da, sei damit bewusst und gewollt auch ein materieller Anreiz für Karrieren innerhalb der politischen Vereinigungen gesetzt worden: Bezüge sind halt auskömmlicher als Aufwandsentschädigungen. Incentive nennt man das neudeutsch.
Damit nun nicht der Wahlzettel später überläuft und die Komplexität für die Wählerinnen und Wähler explodiert, hat der Gesetzgeber einen Relevanz-Filter eingebaut: Einzelbewerber und Einzelbewerberin brauchen für einen gültigen Wahlvorschlag fünfmal so viele Unterstützungs-Unterschriften, wie der Rat Mitglieder hat, § 46d Abs. 1 S. 2 Kommunalwahlgesetz. So nennt das Wahlausschreiben der Stadt Burscheid vom 26.9.2008 eine Mindestzahl von 190 Unterstützungen. Die Zahl ist freilich nicht ganz richtig: 190 wäre das Fünffache der maximal möglichen Zahl der Burscheider Ratsmitglieder (38). Gem. § 46d Abs. 1 S. 2 ist aber auf die tatsächliche Größe nach Beschlusslage abzustellen (32). Daraus ergibt sich dann ein zutreffender Schwellenwert von 160 Unterstützungen und ein fast 20% kürzerer Laufweg.
Relevant ist noch eine möglicherweise noch zu korrigierende Ausschlussfrist für das Einreichen gültiger Wahlvorschläge, die im zitierten Wahlausschreiben mit dem 20.4.2009, 18 Uhr angegeben ist. Diese Frist ist auf der Basis einer Durchführung der Wahl am 7.6.2009 kalkuliert. Nun haben Landtagsabgeordnete der SPD und der Bündnis-Grünen aber eben diesen Wahltermin, der zur Vereinfachung und Kostenersparnis – letztlich sicher auch als Therapie gegen Wahlmüdigkeit – mit der Europawahl zusammengelegt worden war, vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen angefochten (Az. VerfGH 24/08). Sie rügen, und das ist tatsächlich auch nicht ganz von der Hand zu weisen, das Intervall zwischen der Wahlhandlung und dem ersten Zusammentreten der Gewählten sei mit minimal 19, maximal 22 Wochen zu groß, in dieser Zeitspanne bleibe die Wahl ohne wahrnehmbare demokratische Auswirkung. Das Verfassungsgericht wird seine Entscheidung voraussichtlich am 18.2.2009 verkünden. Gäbe es der Klage statt, wären die Frist des Wahlausschreibens deutlich zu verlängern.
Was bedeutet nun Unterstützer/in? Heißt es: Sympathisanten / Jünger / Wähler? Also: Der Erklärungswert von „Unterstützung“ beschränkt sich darauf, dass man die Erweiterung der Kandidatenliste um die Vorgeschlagene oder den Vorgeschlagenen begrüßt. Es ist dies kein Versprechen, am Wahltage auch die Stimme in diesem Sinne abzugeben oder gar dafür zu missionieren. Man muss sich also nur die Frage stellen, ob mehr Auswahl unterstützt wird – oder ob schon ein voll befriedigendes Spektrum von Kompetenzen und Meinungen auf der Bühne steht und alles Weitere schaden würde.
Übrigens – und hier wirkt der Staat fast demokratisch abschreckend und unnötig kleinlich: Eine Unterstützungserklärung kann jeder Bürger pro Wahl genau einmal spendieren. Jede mehr ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern per Strafgesetzbuch verboten, §§ 108d, 107 a StGB; der Hauptgewinn wäre fünf Jahre Haft.
Nachtrag 18.2.2009: Entscheidung des VerfGH 24/08:
Das Verfassungsgericht entscheidet am 18.2., wie es sich bereits in den
letzten Tagen abgezeichnet hatte: Zwischen Wahl und Konstituierung der neu
gewählten Volksvertretungen dürfe ein Zeitraum von äußerstenfalls drei Monaten
liegen. Die verfassungsrechtlichen Bedenken würden bei Verkürzung der
i.J. 2009 beginnenden Wahlperiode entfallen, so dass erst bei der dann
folgenden Wahl – im Jahre 2014 – Kommunalwahl und Europawahl
kombiniert werden dürften, nicht aber in diesem Jahr. Das Innenministerium
annonciert die Entscheidung etwas verklausuliert, man kann auch sagen
unsportlich vergrätzt: „Zusammenlegung von Kommunal-
und Europawahl grundsätzlich zulässig…“ Weiter
kündigt IM Wolf als neuen Termin dabei den 30.8.2009 an. Im Gespräch ist allerdings auch noch der 27.9.2009, wie ursprünglich einmal
vorgesehen – dies würde Kommunal- und Bundestagswahl zusammenbringen
und wird wegen der dann vermutlich höheren Wahlbeteiligung als im
Kommunalbereich tendenziell chancenerhöhend
für die SPD angesehen.
Die Entscheidung wirft für den Burscheider Fall – und für anderenorts bereits durchgeführte Unterstützungsverfahren für Einzelbewerber – eine attraktive Frage auf: Das Gericht betont in dem Urteil, dessen Netzversion leider noch nicht greifbar ist, den bei periodischen Neuwahlen notwendigen Verantwortungszusammenhang zwischen dem Volk und seinen Organen, der einem stark in die Länge gezogenen Wahlverfahren widerspricht. In jedem Fall sind nun neue Wahlbekanntmachungen erforderlich, sie werden die Frist für das Einreichen von Wahlvorschlägen deutlich verlängern. Es liegt folgender Schluss nicht fern: Damit könnten die nun überholten alten Wahlbekanntmachungen und alle gemäß § 75b. Abs. 1 KWahlO darauf beruhenden Wahlvorschläge und bereits gesammelten Unterstützungsunterschriften automatisch und vollständig gegenstandslos sein. Neues Spiel – neues Glück, und zwar für alle Bewerber chancengleich. Bis dies und andere rechtliche Konsequenzen der heutigen Entscheidung geklärt und in einen aktualisierten Wahlerlass des Innenministeriums umgesetzt sind, wird aber noch etwas Zeit ins Land gehen. Schau’n wir mal. In jedem Fall heißt es für alle ermutigten Einzelbewerber: In der Ruhe liegt die Kraft.
Nachtrag 21.2.2009 / zur Gültigkeit
bisheriger Unterstützungsschriften
Ich habe mal im Referat 12 des Innenministeriums („Verfassung,
Staatshoheitsrecht, Wahlen“) zum Schicksal der laufenden oder bereits
abgeschlossenen Unterstützungsverfahren nachgefragt. Dort sieht man lt.
Telefonat v. 20.2.2009 (LMR Dr. Schoenemann) die Unterstützungsverfahren
als nicht durch die Neubestimmung des Wahltermins und die noch folgende
Aktualisierung der Wahlausschreibungen – z.B. hinsichtlich der
Ausschlussfrist –gefährdet, daher als weiterhin gültig an.
Gewisse Zweifel bleiben. Denn § 75b Abs. 1 der Kommunalwahlordnung setzt
für jeden Wahlvorschlag eine vorangehende (gültige)
Wahlbekanntmachung voraus. § 15 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz wiederum regelt
nur, wann Wahlvorschläge spätestens (am 48. Tag vor dem Wahltag)
vorliegen müssen – nicht aber, wann sie frühestens wirksam
eingereicht werden können.
Wie dem auch sei: Die Ausschlussfrist zum Einreichen von Wahlvorschlägen, u.a. für Einzelbewerber wird nun statt am 20.4.2009 nun entweder am Montag, 13.7.2009, 18:00 h enden, wenn es bei dem vom Innenministerium am 18.2.2009 angekündigten Sonder-Urnen-Termin am 30.8.2009 bleiben sollte, oder am Montag, 10.8.2009 um 18:00 h, wenn die derzeitige politische Diskussion doch wieder zur früher schon einmal beabsichtigten Zusammenlegung von Kommunalwahl und Bundestagswahl am 27.9.2009 führen sollte – MP Dr. Rüttgers hat sich ja noch nicht geräuspert und eine aktualisierte formale Wahlausschreibung des Innenministeriums i.S.v. § 14 Abs. 1 S. 3 Kommunalwahlgesetz liegt meines Wissens noch nicht vor. Anm.: Kommunal- und Bürgermeisterwahl finden i.J. 2009 noch am gleichen Tage statt. In den folgenden Perioden werden sie wegen der künftig um ein Jahr längeren Amtsperiode der Hauptgemeindebeamten jeweils um ein zusätzliches Jahr auseinander fallen und erst nach 5 Perioden wieder aufeinander treffen.
Nachtrag 22.2.2009 / Wortlaut der Entscheidung
Hier nun die inzwischen eingegangene Entscheidung des VGH NRW v. 18.2.2009 im vollständigen Wortlaut bzw. in Leitsätzen.
Die folgenden – am Ende nicht erfolgreichen – Argumentationsmuster der Landesregierung und der Mehrheit des Landtags erscheinen mir besonders bemerkenswert, denn sie schätzen das kommunale Wahlrecht recht gering (Hervorhebungen von mir):
… Die demokratische
Legitimationsleistung der Wahl kommunaler Vertretungen sei geringer als
die der Wahl von Parlamenten in Bund und Ländern. Kommunalen Gremien werde
hinreichende Legitimation – neben der institutionellen Legitimation durch
die Verfassung – nicht nur organisatorisch-personell durch Wahl
vermittelt. Im Rahmen eines Legitimationsgeflechts seien sie zusätzlich
sachlich-inhaltlich durch ihre – mit Kontrollinstrumenten wie dem
Beanstandungsrecht von Bürgermeistern und Landräten, der
Kommunalaufsicht, der gerichtlichen Kontrolle und der Amtshaftung abgesicherte
– Gesetzesbindung legitimiert. Die Legitimationsleistung der Wahl
kommunaler Vertretungen werde zudem durch weitere Legitimationsstränge
wie die Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten oder Instrumente
der direkten Demokratie ergänzt und in ihrer Bedeutung relativiert.
…
… Dass sich nicht alle
gewählten Vertreter der Wiederwahl stellen würden, stelle ihre
durch die Wahl vermittelte demokratische Legitimation ohnehin nicht in Frage (Anm.
Voss: Hier geht die Landesregierung zwischen den Zeilen von der fast rituellen Wiederwahl
der „gewöhnlichen Verdächtigen“ aus). Ebenso trete durch die begrenzte Übergangszeit kein
Repräsentationsverlust ein und werde das Wahlrecht der Erstwähler
nicht verletzt. …
Anm.: Diese Relativierung kommunaler Wahl und Legitimation erscheint mir umso kurioser, als bei Licht betrachtet die kommunale Politik die einzige Ebene ist, auf der „normale“ Bürger/innen handhaft mitgestalten können. Auf der Landes- und Bundesebene dagegen betonen unsere Parteien in der Regel die Repräsentativität und Professionalität der Politik, die insbesondere durch die Komplexität und Breitenwirkung heutiger Lebenssachverhalte bedingt sei.
Nachtrag 25.5.2009 / Entscheidungen VerfGH
2/09 („einstufige Wahl / Stichwahl“) und VerfGH 3/09 („isolierter
/ gemeinsamer Wahltermin“)
Am 26.5.2009 hat das Landesverfassungsgericht die Entscheidungen auf zwei
weitere Klagen der Düsseldorfer Oppositionsparteien SPD / Grüne verkündet.
Anders als bei der vorangehenden Entscheidung VerfGH
24/2008 zur Abkopplung der Kommunalwahl von der EU-Wahl (s.o.) hat das Gericht
nun der Perspektive der Regierung
zugestimmt:
· Die Wahl von Bürgermeister/inne/n, Oberbürgermeister/inne/n und Landrät/inn/en mit relativer Mehrheit (also z.B. bei vier Bewerbern mit minimal 26 %) ist eine mögliche und erlaubte Ausprägung des Demokratieprinzips; die frühere Stichwahl braucht somit nicht wieder eingeführt zu werden (hier die Leitsätze und der ausführliche Text der Entscheidung).
· Der von der Bundestagswahl getrennte Wahltermin am 30. August ist nicht willkürlich festgelegt, sondern ist auf mehrere nachvollziehbare Gründe gestützt, z.B. auf die sonst drohende Überlagerung der Kommunalwahlentscheidung durch bundespolitische Themen, die auch in den Medien einen besonderen Platz einnehmen (hier die Leitsätze und der ausführliche Text der Entscheidung).
Anmerkung dazu:
· Hinsichtlich der Stichwahl keine Bedenken; tatsächlich hat das (mit der Klage zur Wiedereinführung geforderte) zweistufige Verfahren wegen der regelmäßig deutlich geringeren Wahlbeteiligung im zweiten Durchgang seine ganz eigenen Probleme. Teils hatte der am Ende obsiegende Kandidat im zweiten Wahlgang weniger Stimmen bekommen als ein vorher ausgeschiedener Konkurrent im ersten. Legitimationszweifel können damit bei beiden Verfahren aufkommen – den Königsweg gibt es halt nicht.
· Ein G’schmäckle behält aber das Urteil zum Wahltermin. Tatsächlich haben Wahlforscher mit guten Gründen den Regierungsparteien zu dem – nun bestätigten – isolierten Termin geraten, weil erfahrungsgemäß ihre Klientel disziplinierter zur Wahl geht, also auch dann, wenn es nicht um so viel geht wie bei einer Bundestagswahl. Den entgegen gesetzten Rat hatte die SPD bekommen: Sie hätte auch mit ihren lokalen Matadoren ein wenig von dem „attraktiven“ Bundestags-Wahltermin profitiert. Ein wenig – aber das kann bei den teils sehr geringen Margen entscheidend sein. Es kann aber demokratisch nicht richtig sein, dass die jeweils regierenden Parteien – egal, ob schwarz-gelb oder rot-grün – auf ihrer Seite der Waage durch einen ihnen günstigeren Wahltermin ein paar Pfund mit auflegen. Allem schlechten Anschein wäre die Spitze abgebrochen, wenn daher eine unabhängige Kommission den Wahltermin bestimmen würde und dazu die vielgestaltigen Argumente – auch die jetzt etwas unscheinbarer gewordene Kostenfrage – offen abwägen würde.
Warum nun unterstützen?
Ich bin ziemlich sicher: Unter den Burscheiderinnen und Burscheidern wären einige zu finden, die eine bessere Bürgermeisterin oder ein besserer Bürgermeister sein oder werden könnten, als ich es drin oder werden kann. Ebenso überzeugt bin ich allerdings, dass die gegenwärtig auf den Schild gehobenen Bewerber zumindest nicht besser geeignet sind als ich. Und absolut sicher bin ich, dass derzeit zu wenig Wahl-Alternative besteht und dass mehr personeller und inhaltlicher Wettbewerb hier einiges Leben in die Wahl bringt.
Ich kann hier kein Parteiprogramm auf den Tisch werfen (dazu fehlt mir halt die Partei). Aber ich kann Ihnen ein Profil vorzeigen und auch ein – erstes – Programm. Sie werden sehen, es bezieht sich nach meinem Selbstverständnis einer Bürgermeisterfunktion weniger auf Projekte als auf Strukturen und Verfahren.
Mein Profil
- Geboren bin ich i.J. 1951 in Hagen in Westfalen, habe die meisten Sommer in Wuppertal verbracht, bin mit meinen Eltern i.J. 1959 von Hagen ins preußische Minden, die feste Burg Heines gezogen, 1967 von Minden ins rheinisch-bergische Schildgen, von dort 1976 nach Dünnwald und – halb zog frau mich, halb sank ich hin – 1978 nach Burscheid. Zunächst in den Eulenflug, dann in die Bahnhofstraße und schließlich in die mediterrane Vorstadt Kuckenberg. Wie mir gerade auffällt: Gewohnt habe ich immer rechtsrheinisch, gearbeitet immer linksrheinisch (wenn man die Bundeswehr-Grundausbildung 1970 in Pinneberg als im Grunde extrem niederrheinisch und damit neutral ansieht). Mehr zu meiner Person und Weltsicht findet sich auf meiner homepage, in einem „Ich über mich“.
- Qualifikation:Volljurist – das ist für die Verwaltungsspitze zumindest nicht schädlich. Es war früher auch mal Standard.
- Ich habe die Erfahrung dreier Silberhochzeiten: Der ehelichen, der administrativen und der Burscheider Bürgerschaft. Die letzte langjährige Verbindung hängt mit der ehelichen nachhaltig zusammen.
Aus meinem Geburtsdatum und meinem Lebenslauf können sie unschwer kalkulieren: Ich bringe eine Menge know how mit, aber ich kann und werde Ihnen nicht ewig auf die Nerven gehen. Am Ende der seit 2007 sechsjährigen Wahlperiode für Bürgermeister/innen wäre ich – vorausgesetzt, Sie schenken mir Ihr Vertrauen – lockere 64 Jahre alt. Gutes Alter für einen elder statesman und für demokratische Nachfolge, auch wenn man sich nach dem Kommunalwahlgesetz seit 2007 vornehmen kann, „in den Stiefeln zu sterben“. Aber warum nicht eine Nachfolge, wenn es für Sie gut gelaufen ist, durch einen weiteren Einzelbewerber oder zur Abwechselung durch eine Einzelbewerberin?
- In der Verwaltung habe ich nacheinander erlebt und gestaltet: Bundeswehr (Grundwehrdienst beim ASBw Köln, da gab’s eher weniger zu gestalten), Universität Köln (geschäftsführender Assistent am Institut für internationales und ausländisches Privatrecht), Bundesverwaltungsamt (Tschernobyl-Schadensausgleich, Justiziariat, Sicherheit und Ausbildungsleiter), Bundesministerium des Innern (Organisation, Eigentumsverhältnisse nach der Wiedervereinigung), Bundesministerium für Bildung und Forschung (Organisation, internationale Kooperation, Personal der Forschungseinrichtungen, Nachhaltigkeit sowie Friedens- und Konfliktforschung, Berufsbildungsrecht u. institutionelle Zuständigkeit für das Bundesinstitut für Berufsbildung). Dazwischen lag noch eine Austauschphase beim Bundesverband der Deutschen Industrie (Forschungspolitik, einmal von außen betrachtet).
- Wo Sie es gerade sagen: Ich bin parteilos – und werde dies mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch bleiben. Es ist schlicht so: Meine Vorfahren haben im letzten Jahrtausend – oder in einer speziellen, knapp tausendjährigen Ära – genug Partei gestellt. Das reicht jedenfalls für meine Generation. Und ich glaube, dass man auch außerhalb einer Partei politisches Bewusstsein entwickeln und pflegen kann – in meinem Fall vielleicht sogar besser. Parteien haben halt einen Hang zur Parteilichkeit, zur taktischen Abgeschiedenheit und intellektuellen Selbstgenügsamkeit. Vorwerfen kann man es ihnen nicht: Identitätsbildung funktioniert in lebenden Systemen immer über Zell- und Membranbildung und eine Freund-Feind-Kennung, ob biologisch, wirtschaftlich oder politisch.
Wichtig war für mich, die aktuelle Lage gerade bei der nationalen und internationalen Sicherung der Bürger- und Menschenrechte wachsam zu verfolgen und Fehlentwicklungen deutlich und hörbar aufzuzeigen. Frei nach Luther: „Tritt frisch (oder: forsch, fest) auf, mach’s Maul auf, hör bald auf!“ Daher eine große Zahl von Leserbriefen, die Sie bei Interesse auf meiner Homepage einsehen können. Am weitesten gereist ist ein Leserbrief zu Hiroshima und Nagasaki, den freundlicherweise die Nikkei Weekly in Tokio am 28.8.1995 abgedruckt hat (siehe meine Leserbriefe 1995).
- Ich fahre Einrad. Jetzt, sagen Sie, verliert er aber rapide Niveau; das gehört doch wirklich nicht hierhin!
Diesen Einwand habe ich erwartet, ja provoziert. Aber wenn man(n) mit 55 Jahren Einrad fahren lernt, deutet das auf erprobte westfälisch-bergische Sturheit und auf einige Balance. Oder Ausgewogenheit. Die Kraft ist übrigens in Ihnen, versuchen Sie es mal.
Lokales Engagement
In Burscheid haben wir uns – wie viele andere das ebenfalls tun – für Projekte und Strukturen in unserem konkreten Lebensumfeld eingesetzt: Für zusätzliche Kindergartenplätze, als unsere Tochter keine bekommen konnte, für Geschwindigkeitsbegrenzung in unserer schmalen Wohnstraße. In jüngerer Zeit habe ich im Zusammenhang mit dem Burscheider Integrationskonzept vorgeschlagen, erfolgreiche Patenschaftsmodelle aus anderen Kommunen aufzugreifen: Ich bin überzeugt, dass Integration in der Schule extrem schwierig verläuft, wenn nicht vorher schon eine sprachliche und kulturelle Brücke gebaut wird – auf der Ebene der Bürger, die dazu von den Kommunen mit großem Nutzen unterstützt werden können. Von den oben genannten Aktivitäten haben einige – teils nach längerem Zuwarten und Nachbohren und mit Sicherheit nicht wegen allein unserer Initiative – dauerhafte Ergebnisse gebracht, und das gibt Mut.
Anm.: im Jahre 1993 habe ich versucht, Bundespolitik in die Burscheider Hauptschule zu verfrachten – in Form einer Podiumsdebatte zu den neuen Aufgaben der Bundeswehr und ihren Grenzen („Bundeswehr wohin – Was kann, was soll die Bundeswehr künftig leisten?“)
Das Thema ist nach wie vor brisant – siehe die eindringliche Mahnung von Bundespräsident Dr. Köhler zum fünfzigjährigen Bestehen der Armee und zum noch ausstehenden gesellschaftlichen Konsens. Und ohnehin könnte und sollte man bundes- und landespolitische Themen künftig intensiver auf der Ebene der Bürger vorbereiten und diskutieren. Ich würde/werde gerne dazu beitragen.
Und manchmal – das wird vielen von Ihnen ebenso gehen – fragt man sich, ob die Kommune und/oder Rat von allen guten Geistern verlassen ist. So vor nichtv allzu langer Zeit, als der Energieversorger E-on einige Ratsherren und -frauen zum Arbeitsessen auf eine Ölbohrplattform verfrachten durfte; dies hat dann eine ganze Welle von Ermittlungsverfahren in diversen Kommunen losgetreten. Und so vor einigen Jahren, als im Bergischen Land plötzlich Wellenfreibäder durch die Köpfe der Räte schwappte – und Burscheid nach Verbraten massiver Planungsmittel gerade noch mal glücklich drum herum gekommen war. Da möchte man kostenlos gesunden Menschenverstand vergeben und wird ihn kaum los.
Ein Programm – aber kein abgeschlossenes
- Als parteiloser Bürgermeister würde/werde ich keine persönliche, in Einzelprojekte aufgelöste politische Agenda entwerfen oder verfolgen. Aber genau darin liegt eine erhebliche Chance für eine flexible, betont sachorientierte kommunale Entwicklung, die auch die Kreativität der kleineren Gruppierungen nutzt und einem rituellen oder stärker personenbezogenen Abstimmen vorbeugt.
- Ich würde/werde konsequent auch die Rahmenbedingungen für eine stärkere thematische Beteiligung der wahlberechtigten und nicht wahlberechtigten Einwohner/innen stärken. So nutzen immer mehr Kommunen mit großem Gewinn das Modell des Bürgergutachtens bzw. der Planungszelle: Zur Vorbereitung einer nachhaltig wirksamen, kommunalen Infrastrukturentscheidung erstellt eine repräsentative Gruppe von Bürger/inne/n nach fachlicher Einführung einen Entscheidungsvorschlag für den Rat. Dies hat in einer gut dokumentierbaren Zahl von Fällen zu gesteigerter Qualität des Ansatzes und zu mehr Transparenz / Akzeptanz gegenüber / bei den Bürgern geführt, z.B. bei Vorhaben für Sanierungsbereiche, Energieversorgung, Bau- und Verkehrsplanung oder Entsorgungssysteme, siehe ferner Überblick / Nachweise bei Wikipedia.
- Prüfen würde/werde ich, ob die Arbeits-Schnittstelle zwischen Bürgern und Verwaltung weiter verbessert werden kann. Ansatzpunkt könnte ein neues Arrangement der Arbeitszeiten mit und ohne Bürgerkontakt sein, das an einigen Tagen auch Kontakte für Berufstätige / Pendler ohne unnötige Verrenkungen ermöglicht. Darüber hinaus sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, Erlaubnisse, Bestätigungen und Bescheinigungen ohne physische Umwege und in der kürzestmöglichen Zeit zu bewirken. Erwägen sollte man auch, auch das Organisations-sprachliche Erscheinungsbild wieder etwas menschennäher zu gestalten: Wenn die Kommune nicht als Verwaltungsfabrik erscheinen will, kann sie ganz sicher etwas Behaglicheres als den Begriff des „Produktbereichs“ erfinden.
- Und ich werde – selbstredend unter Wahrung der Amtsverschwiegenheit – über die Erlebnisse eines freien Bürgermeisters fortlaufend öffentlich berichten – für die Phase der Aufstellung und für den etwaigen Wahlkampf fange ich hiermit schon an.
Auch wenn ich oben zunächst eine moderierende und die Rahmenbedingungen sichernde und stärkende Rolle des Bürgermeisters umrissen habe, hier auch noch vier Punkte, die aus meiner Sicht bei einer künftigen Rats-Agenda fachliche Priorität haben sollten:
- Nachhaltige Investitionsplanung: Bei allen Aktivitäten, die im Rahmen der Dämpfung / Bekämpfung der derzeitigen Wirtschaftskrise bzw. ihrer Folgen beschlossen werden, sollte eine klare Analyse der langfristigen Folgen von Investitionsentscheidungen vorausgehen.
- Strukturverbesserung und Beschäftigungschancen: Daher müssen sanierende bzw. langfristig die Struktur stärkende Projekte den Vorzug vor kurzfristigen Denkmälern haben; ein guter Teil der Ressourcen muss auch für nicht-investive, aber den Arbeitsmarkt entlastende Projekte eingeplant werden, die unmittelbar vor Ort für Wertschöpfung sorgen.
- Energie: Burscheid sollte sich hinsichtlich des Einsatzes erneuerbarer Energien (in der Verwaltung, in der Wirtschaft, bei den Bürgern) an den klassenbesten Kommunen orientieren und ein ambitioniertes Programm zur Erweiterung vorhandener Strukturen und zur gezielten Beratung auflegen. Davon kann auch die örtliche Wirtschaft profitieren.
- Integration: Burscheid hat in den verschiedenen Phasen der wirtschaftlichen Entwicklung ein breites Spektrum aus praktisch allen Anwerbenationen und Aussiedlergebieten aufgebaut. Gleiche Bildungschancen sind aber bei weitem nicht gewahrt. Im Gegenteil ist die Verfestigung von Randgruppen in nachhaltig prekären Bildungs- und Lebenssituationen mit entsprechenden sozialen Folgelasten keineswegs abgewendet. Bei einem Integrationskonzept sollten nicht nur die professionellen Akteure (Kindergarten, Schule, Ausbildung, Sozial- und Ordnungsbehörden) gezielt aktiviert werden, sondern auch die Fähigkeit der Bürger/innen gestärkt werden, aktiv Integrationsleistungen einzubringen, z.B. in Form von aktiven Bildungspatenschaften für Migranten im Kindesalter. Übrigens: In Berlin wurden vor einigen Jahren die arbeits- und ausbildungslosen jungen Männer und Frauen strukturell untersucht. Dabei fand man unter den jungen Menschen mit Migrationshintergrund eine ganz unerwartet hohe Zahl von Hochbegabten. Diesen Schatz sollten wir rechtzeitig für die Gesellschaft nutzen.
P.S.: „Migrationshintergrund“ ist ein ziemlich seltsames Wort; mich erinnert es an die Zeit der nach dem Krieg wenig geliebten Flüchtlinge. Offene Arme könnte man sicher besser ausdrücken – etwa durch den Begriff „Integrations-Potenzial“.
P.P.S.: Na gut, meine Alternative ist auch noch kein Anwärter auf den Titel des schönsten Wortes des Jahres. Aber was Besseres fällt mir gerade nicht ein. Ihre Ideen sind sehr willkommen!
- Gegen radikalen Hass: Seit einigen Jahren kennen wir in Burscheid Wellen von Hass-Schmierereien. Man kann das als bloßes Sich-Luft-Machen von zornigen Heranwachsenden deuten, als Ärgernis. Auf der anderen Seite zeigt sich aber – auch im vielfachen Platzieren von Klebebildern etc. – etwas Vorbereitetes und Gezieltes, etwas klar Kampagnen-Gestütztes. Spätestens da hört der „Spaß“ auf, wenn es denn je einer war. Die Burscheider sollten dem ebenso gezielt entgegenwirken, etwa durch eingehende Aufklärung über die Rahmenbedingungen des heraufziehenden Nationalsozialismus, auch durch Aufklärung in den Familien, und durch entschlossenes Ausleuchten der organisierten Basis der Hass-Schmierereien.
Zurück zum Nutzen der Unterstützung einer freien Kandidatur
Der Nutzen liegt nicht allein in der – aus heutiger Sicht naturgemäß sehr unsicheren – Chance, dass ich einmal Burscheider Bürgermeister werde. Obwohl ich natürlich für mich in Anspruch nehmen möchte, Bürger Bürgermeister und damit auch ganz ausgeprägt Bürgers Bürgermeister zu werden.
Der Nutzen liegt bereits in der Kandidatenaufstellung – allerdings besteht er auch nur für diesen Fall: Keiner weiß um die Dynamik des Wahlprozesses und um den endgültigen Ausgang. Demoskopische Analysen werden für Burscheid sicher auch nicht bemüht werden. Dann besteht allein im Wettbewerb der Ideen unter den Konkurrenten ein entscheidender Mehrwert – bis zum Wahltag. Es ist nicht mehr, wie Paul Watzlawick in seiner legendären „Anleitung zum Unglücklichsein“ sagt, ein simples „Mehr Desselben“. Die Wahl wird an inhaltlichen Alternativen reicher und das Ergebnis wird, auch im Wege des Aufgreifens und Abwägens konkurrierender Argumente und Ziele, in jedem Fall reifer und besser. Vom steigenden Unterhaltungswert ganz zu schweigen. Denn das betont Rituelle – das fühlt man bei den Bundes-, Landes- und Europawahl besonders – bekommt bei immerwährender Wiederholung gerne einen schalen Geschmack. Wie sich genauere Reflexionen zum Wirkungsgrad unserer Demokratie ohnehin anbieten und lohnen.
Darum rege ich an, dass Sie meine Kandidatenaufstellung aktiv befürworten und beigefügte Unterstützungserklärung bitte leserlich ausgefüllt und handschriftlich signiert an mich senden oder geben (mittlere drei Zeilen, Kreuzchen für die Bescheinigung des Wahlrechts bitte nicht vergessen). Sollten Sie um ein paar weitere mögliche Befürworter/innen wissen bzw. solche werben können – es würde mir nicht wirklich den Nachtschlaf rauben ;-)
Jetzt habe ich Milchkaffee und Stuten praktisch auf und grüße Sie herzlich!
14.2.2009 (mit späteren Aktualisierungen / Nachträgen)
Dr. jur. Karl Ulrich Voss
Kuckenberg 34, 51399 Burscheid
Tel. 02174 / 8791
uli@vo2s.de | www.vo2s.de
Nachtrag 18.2.2009:
- Ekkehard Rüger berichtet am 18.2.2009 über meine Bewerbung in der Westdeutschen Zeitung unter „Der nächste unabhängige Bewerber“.
- Das BfB schreibt mir heute (und ich habe darauf ein konstruktives Treffen angeregt):
„Sehr geehrter Herr Dr. Voss,
herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Entschluss! Treten wir ein in den
Wettstreit um gute Ideen für Burscheid!
Ihr
www.bf-burscheid.de“
-
Ein Leserbrief an die WZ
19.2.2009, Westdeutsche Zeitung, Ausgabe Burscheid
Kommunal-Wahltag 2009, Entscheidung des VGH NRW v. 18.2.2009; Ekkehard
Rüger: "Hohe Kosten
schrecken Politiker ab"; WZ am 18./19.2.2009
Wie
ein schlechter Kalauer der 5. Jahreszeit wirkt, was sich das Innenministerium
aus der Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofes v. 18.2. geschnitzt hat.
Aus "Kommunalwahlen 2009 dürfen
nicht am Tag der Europawahl stattfinden" wurde mal eben "Verfassungsgericht: Zusammenlegung von
Kommunal- und Europawahl grundsätzlich zulässig". Eine
eigene Welt, unser IM.
Meine hohe Anerkennung für Frau Dr. Frese von der
örtlichen FDP: Sie hat sich ihren gesunden Eigensinn für
bürgerliche Werte bewahrt und rät auch von dem Sonder-Urnen-Gang Ende
September ab, den Düsseldorf stracks und luppich parat hatte. In der Tat:
Sonst könnten wir mit gleicher Urne unsere verbrannten Steuer-Millionen zu
Grabe tragen.
P.S. zu den Zitaten oben:
- PM VGH: http://www.vgh.nrw.de/presse/2009/p092018.htm
- PM IM: http://www.im.nrw.de/pm/180209_1502.html
- zum rheinischen Adjektiv / Adverb "luppich": http://www.wiggersu.de/koelaz.htm
Nachtrag März 2009
Zur weiteren Entwicklung, auch zu den Ergebnissen meiner Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern auf meiner Tippeltour zu 160 Unterstützungsunterschriften habe ich jetzt ein interaktives Wahltagebuch, neudeutsch: Wahlblog eingerichtet. Hier können Sie interessante Informationen zum Wahljahr 2009 und zu den Rahmenbedingungen erschließen (endgültiger Wahltermin? Wiedereinführung der Stichwahl? Daten zu weiteren Wahlen), übrigens auch zum Ergebnis der 2004er Wahl in Burscheid. Und Sie können nach Herzenslust kommentieren und mitdiskutieren, damit auch: Ihre Öffentlichkeit mitgestalten.
Wählen macht mit etwas mehr Austausch und Hintergrund viel mehr Spaß – versprochen! Und etwas mehr Beteiligung als die beschämenden 36% bei der kürzlichen Wahl des Kieler Oberbürgermeisters sollten wir in Burscheid schon herausholen können, nicht wahr? Es gibt nichts Gutes, außer man …
http://uliswahlblog.blogspot.com
Mit freundlichen Grüßen
K. U. Voss