Wehrpolitischer Diskurs – warum Voss?
Stand: 29.8.2021

Kurzbeschreibung

Normaler, politisch unorganisierter Bürger, der auch keiner gesellschaftlichen Gruppierung nahe steht. Früherer Wehrpflichtiger. Familienvater mit zwei Töchtern und einem Sohn im Musterungsalter. Jurist. Verfassungspatriot. Dabei überzeugter Anhänger von Gesetzesvorbehalt und Wesentlichkeitsgebot – zum effizienten Schutz der Grundrechte und zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.

1944: Aus der Familien-Anamnese

Mein Vater hat im zweiten Weltkrieg in Russland und auf dem Balkan gekämpft. Aus seiner Lebensgeschichte hier ein Schreiben an seine Eltern wenige Tage nach einer ernsten Kriegsverletzung.

1970/71: Bundeswehr

Habe 1970/71 den Grundwehrdienst geleistet, davon die Grundausbildung in Pinneberg, die übrige Zeit beim Amt für Sicherheit der Bundeswehr. Da heute kaum noch jemand etwas mit dem ASBw anfangen kann: Es ist später im MAD-Amt aufgegangen.

Die Zeit bei der Bundeswehr war nicht immer lustig. Aber ich habe es z.B. sehr genossen, in und mit einer Gruppe zu arbeiten, die nach Anschauungen, Lebenserfahrung und Kompetenzen völlig anders zusammengesetzt war als die recht einheitliche Gruppe von Mitschülern und – später – Studenten. Der Wehrdienst hat mir persönlich genutzt.

Beim Auftrag gab es keine Zweideutigkeit: Aufgabe der Bundeswehr war die Verteidigung gegen einen militärischen Angriff. Der Verteidigungsfall war eindeutig definiert. Die Verfassung regelte ein klares Verfahren zur Feststellung des Verteidigungsfalles. Man kann es auch so beschreiben: Deutsche Soldaten besaßen aus der Erfahrung der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft das ungeschriebene Grundrecht, nicht in undeutlich erklärten Kriegen kämpfen zu müssen. Wäre es anders gewesen, hätte die Bundeswehr auf mich verzichten müssen – und ich auf die Bundeswehr. Aus meiner Sicht: eine mögliche Verarmung auf beiden Seiten.

1990: Saddam Hussein, April Glaspie, Inkubatoren in Kuwait-City
und die „winds of change

Mit dem Ende der Blockkonfrontation fiel der zweite Golfkrieg zusammen, der Kuwait befreien und Saddam in seine Schranken weisen sollte. Schon die Tage unmittelbar vor der Invasion Saddams in Kuwait verliefen äußerst obskur, und dabei spielte das Verhalten der damaligen US-amerikanischen Botschafterin April Glaspie eine folgenreiche Rolle. TIME titelte später „Who lost Kuweit?“, Newsweek fragte „Who didn’t?“. Noch im irakisch-iranischen Krieg war der Irak massiv vom Westen unterstützt worden, auch bei der chemischen und biologischen Kriegführung. Der Irak war damals das säkularste Staatswesen des islamischen Gürtels. Er war zwar nicht mit einem mitteleuropäischen Standard von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte vergleichbar. Aber die Verpflichtung auf die Einhaltung der Menschenrechte ist unter den Verbündeten des Westen damals wie heute nicht ausschlaggebend, siehe etwa die Beispiele Haiti, Chile, Persien und Saudi-Arabien. Und selbst an der konsequenten Menschenrechtsorientierung von wesentlichen Partnern im westlichen Bündnis kann man zweifeln, siehe Guantánamo, Abu Ghraib und die robuste US-Position zum Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, die in Gestalt des American Service-members' Protection Act prinzipiell sogar Militäreinsätze gegen die Niederlande zur Befreiung amerikanischer Angeklagter einschließt.

Zur 1990 organisierten Militär-Allianz gegen den Irak hatte dann eine Falschmeldung beigetragen, die von der Agentur Hill & Knowlton effizient verbreitet worden war: Saddams Elitetruppen hätten in Kuwait-City Neugeborene aus den Inkubatoren der dortigen Krankenhäusern gerissen und auf den Fußböden elend sterben lassen. Der Ablauf wurde von dem renommierten US-Autor John MacArthur nüchtern dokumentiert (Second Front, Censorship and Propaganda in the Gulf War; zur eingehenden Dokumentation des Konflikts siehe auch wikipedia). Niemand kann danach ausschließen, dass mehr als eine Million Iraker das Opfer einer taktischen Operation geworden sind. Einer Operation mit dem eher trivialen Ziel, einen ursprünglich verbündeten und gegen den Iran massiv aufgerüsteten Despoten auszuschalten, der 1990 als geopolitisches Risiko eingestuft wurde oder als Hindernis einer Neuordnung des Nahen und Mittleren Ostens nach westlichem Vorbild. Taktische Operationen ähnlicher Qualität und Reichweite sind in anderen Zusammenhängen bekannt, etwa der Tongkin-Zwischenfall. Der Whistleblower Daniel Ellsberg von der Washington Post hatte diese „Kriegslist“ als Vorwand Johnsons zur Eskalation des Vietnamkriegs enthüllt.

Koinzidenz der Geschichte: Dem militärischen Einsatz gegen den Irak ging der Zusammenbruch des Warschauer-Pakt-Systems voran. Gleichzeitig kam in der Bundesrepublik erstmals seit dem Zweiten Weltkrieg eine Debatte zu militärischen Beiträgen der Bundesrepublik out-of-area auf. Man mag dies auch auf die ab nun geringeren Eskalationsrisiken künftiger auswärtiger Engagements zurückführen. Oder auch auf die nun nicht mehr zu befürchtende Konfrontation von deutschen Soldaten auf beiden Seiten eines etwaigen Konflikts. So hat es mir 1993 der ehemalige SPD-Verteidigungspolitiker und Abgeordnete Dr. Brecht erläutert. Aktiv beteiligte sich die Bundesregierung zwar nicht an der Operation „Desert Storm“, mittelbar aber immerhin so weit, dass sie von den noch forscheren Befürwortern und möglichen Nutznießern einer erweiterten militärischen Option verächtlich einer „Scheckbuchdiplomatie“ geziehen wurde.

Dieses abrupte Umprogrammieren der Freund-Feind-Kennung für den langjährigen Alliierten und „Schergen“ Saddam Hussein erinnerte mich an die sprunghaft wechselnden Staaten-Koalitionen in Orwells „1984“. Es war ein Anstoß zu verschärftem Nachdenken über die ethisch-moralische Fundierung der Geopolitik des Westens, zur Frage, welche für Bürger nachprüfbaren Grenzen unsere Verfassungsordnung einem erweiterten militärischen Engagement entgegen setzen würde. Der Vorfall wurde damit ein Impuls zur Ausbildung meiner „Ich-Partei“. In den noch durch die Kriegserfahrungen geprägten ersten vierzig Jahre der Bundesrepublik waren militärische Aktivitäten nur in einem eindeutigen Fall erlaubt gewesen – bei Verteidigung gegen einen gegenwärtigen militärischen Angriff auf das Staatsgebiet oder auf einen Bündnispartner. Jetzt aber kündigte sich an: Die weitestgehend klare Rechtslage oder die jedenfalls durchgängige staatliche Praxis sollte durch eine neue Phase unscharfer und schwer überprüfbarer Kriegsgründe abgelöst werden. Geschützt werden sollten nun nicht mehr nur die staatliche Existenz, sondern auch geringerwertige Interessen wie ökonomische Expektanzen.

Militärische Einsätze waren nun auch nicht mehr flächendeckend durch Wehrpflicht zu fundieren oder durch Wehrpflichtige auszuführen. Denn es ging nicht mehr allein und schon gar nicht vordringlich um die Abwendung existenzieller Gefahren vom Bundesgebiet, die die Wehrpflicht zentral begründet hatte. Anmerkung: Als wesentlicher Grund für den vergleichsweise verhaltenen Protest der amerikanischen Bürgerinnen und Bürger gegen den Irak-Krieg trotz eines völlig programmwidrigen Kriegsverlaufs wird heute (Januar 2007) die geringe Betroffenheit breiter Bürgerschichten nach Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht angesehen. Diese Abschaffung wiederum war Folge des Debakels in Vietnam und der Deutung in militärischen Kreisen, Vietnam sei gerade nicht durch das Militär, sondern insbesondere in der Heimat, an der publizistisch-demokratischen Front, von einer nicht durchhaltefähigen Bevölkerung verloren worden.

Eine ganz neue Qualität deutscher Außen- und Sicherheitspolitik war auch, nicht nur deutsche Soldaten, sondern auch die „gegnerischen“ Soldaten und „fremden“ Bürgerinnen und Bürger in den Einsatzgebieten neuen massiven Gefährdungen auszusetzen – Gefahren für Leib und Leben, für Hab und Gut. Und zwar grundlegend anders als bei dem polizeilichen, minuziös geregelten, „finalen Todesschuss“ im Inneren Deutschlands, wo wir klar zwischen verbrecherischem Täter und schutzbedürftigem Opfer differenzieren und in einer nachvollziehbaren Abwägung als letztes Mittel in das Lebensrecht eines offensiven Täters eingreifen, um das Lebensrecht des defensiven Opfers zu garantieren. Das erste, auch nicht revidierbare ausländische Opfer dieser neuen außenpolitischen Handlungsform war der junge Somali Farah Abdullah, der am 22. Januar 1994 gegen 2 Uhr nachts bei der Bewachung des deutschen Biwaks in Belet Huen erschossen wurde (ein wenig Information zum Hintergrund findet sich hier). Er war unbewaffnet, wollte wohl Holz stehlen. Tausende ziviler Opfer hat der Kosovo-Krieg gekostet. Deutschland war auf der Seite der eingreifenden Staaten beteiligt. Die völkerrechtliche Legitimität des vom Sicherheitsrat der VN nicht angeordneten Eingriffs im Kosovo-Krieg wird mit guten Gründen in Frage gestellt, ebenso der Vorfall von Racak, der als „Massaker“ beschrieben bei der deutschen parlamentarischen Zustimmung ein zentrales und stark emotionalisierendes Element war. Anmerkung: Bei Bombardierung einer Brücke bei Vavarin durch die eingreifenden Staaten war versehentlich u.a. ein ziviler Bus zerstört worden, mit vielen Toten und Schwerverletzten. Eine Ersatzklage serbischer Bürger vor deutschen Gerichten musste zurückgewiesen werden; denn ausländische Individuen sind völkerrechtlich nicht legitimiert, vom deutschen Staat Ersatzleistungen zu verlangen. Also: Die Bürger selbst müssen genauer hinschauen, um andere Bürger zu schützen.

Zugegeben verblüfft war ich: Ein sehr weites Ermessens der Exekutive hatte im NS-Unrechtsstaat, vor damals also noch nicht einmal 50 Jahren Millionen Menschen das Leben gekostet und das Land dauerhaft um einige Tausend Quadratkilometer verkleinert. Aber die offenbar allermeisten Deutschen nahmen nun die Risiken eines nun wieder weiteren Ermessens in der Außen- und Sicherheitspolitik viel leichter als ich. Aus heutiger Sicht ist noch viel verblüffender: In einer als verschärft wahrgenommenen Sicherheitslage mag die Zuflucht zu einer starken, schnell handlungsfähigen Exekutive nahe liegen. Aber: Ein feindseliger Islam ist erst heute in aller Munde. Das erst viel später virulent gewordene (oder virulent gemachte) Feindbild des Islam hatte damals nicht den Anstoß zu aktiverer, präventiver oder gar präemptiver Sicherheit gegeben. Der 11. September 2001 oder vergleichbare islamistische Gewaltausbrüche waren gerade nicht die Ursache der erweiterten Außen- und Sicherheitspolitik des Westens. Aber vielleicht eine Folge. Auch außenpolitisch gilt – außer bei dauerhaft völlig unausgewogenen Konstellationen – das triviale Prinzip actio = reactio. Oder: Für jede einseitige Erweiterung des eigenen Aktionsraumes, für jede Änderung des eigenen strategischen Repertoires oder für jede Aufrüstung der eigenen militärischen hardware wird irgendwann eine Rechnung präsentiert. Daher kann man leicht eine verschärfte Konfrontation von Interessen und militärischen Strategien des Westens und Chinas vorhersagen, das sich rasant nach dem westlichen technokratischen Modell entwickelt und rüstet, siehe etwa die nunmehrige, durch Test bewiesene Fähigkeit, im Weltraum strategische Informationssysteme (auch des Westens) zu neutralisieren.

Darum macht es besonderen Sinn, nach deeskalierenden und von den Bürgerinnen und Bürgern effizient kontrollierbaren Strategien zu suchen – gegenüber dem Islam, aber auch gegenüber Staaten Ostasiens. Keinesfalls sollten wir darauf vertrauen, dass sich die militärisch-industriellen Komplexe (cit. Dwight D. Eisenhower) der wesentlichen globalen Player dauerhaft gegenseitig stärken, stabilisieren und in Schach halten. Das funktioniert heute schon deshalb nicht mehr, weil mit unserer Beihilfe völlig neue Mitspieler auf die Bühne getreten sind. Sie agieren unterhalb der staatlichen Ebene und ohne vergleichbare Lokalisierbarkeit und Verletzlichkeit, können gleichwohl massiven Einfluss auf Staaten nehmen (z.B. USA, Spanien, Großbritannien) und haben damit die Ära konventioneller staatlicher Diplomatie und von Strafexpeditionen als Mittel der Durchsetzung staatlicher Interessen beendet oder zumindest stark relativiert.

Es ist nun möglich und auch völlig rational, dass ein Staat sein Handlungsprogramm ändert, um sich neuen Umgebungsbedingungen anzupassen, etwa handhaften neuen Bedrohungen. Allerdings sieht dazu eine Verfassung – deren primärer Zweck immer der Schutz der Bürgerinnen und Bürger gegen staatlichen Machtmissbrauch ist – konkrete Verfahren und Sicherheitsanker vor. Wegen der bisher für die Mehrheit klaren Beschränkung auf militärische Verteidigung in den Artt. 26 Abs. 1, 87a Abs. 2 GG  hätte die Änderung des Grundgesetzes nahe gelegen; dazu wäre gem. Art. 79 Abs. 3 GG eine Entscheidung des Bundestages mit qualifizierter Mehrheit erforderlich gewesen. Ferner ist von Exekutive, Judikative und Legislative der zentrale Verfassungsgrundsatz des Vorbehalts eines Gesetzes zu beachten, dessen vorrangige Stellung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft geschuldet ist. Danach muss eine neue oder wesentlich veränderte staatliche Handlungsform, die in Grundrechte eingreifen kann, nach eingehender gesellschaftlicher Debatte in einem Gesetz mit spezifischen Eingriffsgrundlagen abstrakt und generell festgelegt werden, genauer: eingegrenzt werden. Staatliche Eingriffsgrundlagen lässt unser Rechtssystem aus gutem Bürger-schützendem Grund – ähnlich wie Straftatbestände – nur in voraussehbarer, nachprüfbarer, abschließender Aufzählung zu. Anderenfalls könnte die Exekutive unkontrollierbar werden, wie eben es Deutschland nach 1933 erfahren hat, mit massiven, bis heute fortwirkenden Konsequenzen. So jedenfalls hatte ich es noch im Geschichtsunterricht, ebenso in Staats- und Verwaltungsrechtsvorlesungen ganz eindeutig vermittelt bekommen und ich wäre in den nachfolgenden Prüfungen zu Recht gescheitert, hätte ich es nicht gewusst. Verblüffend fand ich damals, dass sich nur wenige Bürger und noch weniger Politiker um das Tafelsilber unserer Verfassung ernsthafte Sorgen machten.

Ich wartete also gespannt auf eine Verfassungsänderung, auf eine Regelung von Eingriffsgrundlagen und insbesondere auf den gesellschaftlich diskursiven Prozess, der diese fundamentale Neuorientierung anbahnen würde – auf die differenzierten Stimmen der Parteien, der Kirchen, der Verbände, der Bürgergruppen, etwa nach Maßstab der Wiederbewaffnungs- und der Notstandsdebatte, einige Kilometer Demonstration inklusive. Ich hatte noch nie an einer Demo teilgenommen, aber von diesem Thema meinte ich ausreichend zu verstehen und ich war bereit, beherzt mit zu demonstrieren. Nichts passierte. Praktisch nichts.

Der Streit im politischen Lager konzentrierte sich am Ende auf Fragen der Organkompetenz, genauer: ob die Bundesregierung den Bundestag bei Einsätzen out-of-area zu beteiligen hätte und in welcher Form, und bestenfalls auf eine allgemeine, nicht tatbestandlich differenzierte Anpassung des Grundgesetzes an neue Anforderungen. Fragen des in unserer Verfassung grundlegenden Grundrechtsabschnitts und die verbundene Problematik des Gesetzesvorbehalts haben dagegen überhaupt keine Rolle gespielt, auch nicht in der später zentralen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1994. Selbst aus der moderaten Verfassungsänderung wurde nichts. Zwar hatte die SPD, die damals eine Ergänzung des Grundgesetzes gefordert hatte, in dieser ersten Phase auch über ein –eher offen formuliertes – Bundeswehraufgabengesetz nachgedacht (siehe u.a. noch Scharping in der Plenardebatte 13/65 v. 27.10.1995). Sie hatte das Projekt bei Übernahme der Regierungsverantwortung i.J. 1998 bereits wieder aufgegeben.

Bei den Friedensbewegten, auch bei Bündnis90/DIE GRÜNEN hat die dort grundsätzlich Gewalt- und Militär-kritische Positionierung ungewollt einer geschmeidigen und schleichenden, aber beharrlichen Aufgabenerweiterung in die Karten gespielt: Von jeder gesellschaftlichen Debatte erwartete man eher die Gefahr einer Festschreibung weiterer Milititarisierung der Außen- und Sicherheitspolitik gegenüber dem jeweiligen status quo. In diesem Diskussionszusammenhang wollte man von den eigenen Wählern nicht ertappt werden oder mitverantwortlich gemacht werden, so schrieb mir ein Abgeordneter ganz offen. So ging es von Einsatz zu Einsatz Schritt für Schritt weiter. Halb zogen die Verbündeten Deutschland, halb sank es hin. Aus Sicht der Administration kann man das alles Sparsamkeit der Verwaltungsführung nennen oder exekutivische Ergonomie: Maximale Verhaltensänderung mit besonders Eingriffswirkung für existenzielle Grundrechte ohne signifikanten demokratischen und legislativen Aufwand. Von der verfassungsändernden Wirkung her eine Revolution, aber eine Revolution ohne Blutvergießen im Inland.

1993: Nachfrage

Zu Beginn der Neunziger Jahre waren aber doch einige Bürgerinnen und Bürger irritiert über die nonchalanten „winds of military change“. Podiumsdiskussionen formierten sich und die politischen Stiftungen boten Seminare an. Weil ich wissen wollte, ob es denn schon konkrete Vorstellungen zu den künftigen Aufgabenblöcken der Bundeswehr gäbe, habe ich an einer dreitägigen Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung in Wesseling teilgenommen. Sie hieß: „Die Freiheit tapfer zu verteidigen – wie weit geht out-of-area für die deutsche Bundeswehr?“ Das nahm den Wortlaut des Soldateneids auf. Die Veranstaltung führte auch zu dem wohl nicht völlig unerwarteten Ergebnis, dass der Soldateneid auch militärische Initiativen hinausgehend über die Landesverteidigung abdecken könne – nicht aber, auch nur annähernd abschließend, welche dies sein könnten. Das für mich Erstaunlichste war aber das Verhalten der aktiven Offiziere, die das weitaus größte Kontingent des Seminars stellten. Sie saßen da „wie die Hühner, wenn’s donnert“, griffen wenn überhaupt, dann nur sehr zurückhaltend in die Debatte ein. Obwohl doch gerade die Geschäftsgrundlage ihrer langjährigen Verpflichtung fundamental in Frage gestellt und der „scharfe Schuss“ in greifbare Nähe gerückt wurde. Mein Eindruck war, dass eine aufgabenkritische Diskussion innerhalb der Bundeswehr, wenn überhaupt, nur sehr zäh in Gang käme.

Nach dem Vorbild einer Podiumsdiskussion zu den Aufgaben der Bundeswehr bei der SPD in Leichlingen habe ich 1993 eine Diskussionsveranstaltung in Burscheid organisiert:

Bundeswehr - wohin?

Was soll, was kann die Bundeswehr künftig leisten?
Sprechen Sie darüber mit Vertretern der Parteien!

MdB Dr. Eberhard Brecht, stellvertretender außenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion
MdB Jörg van Essen, Vors. Landesfachausschuss f. Außen- und Sicherheitspolitik der FDP
Hans-Joachim Falenski, außenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Ernst-Christian Stolper, Sprecher LAG Europa-, Friedens- und Außenpolitik, Bündnis '90 / DIE GRÜNEN NRW

Hptm. Olaf Holzhauer, Pressezentrum der Luftwaffe in Köln/Wahn
Pfarrer Olaf Jellema, Landespfarrer für Zivildienstleistende NRW
Flotillenadmiral a.D. Elmar Schmähling

Donnerstag, 25. November 1993
20.00 Uhr
Aula der Friedrich-Goetze-Grundschule in Burscheid
Auf dem Schulberg

Die erste Frage des Untertitels („was soll?“) bezieht sich auf die normative Seite, die zweite („was kann?“) auf die realistisch erwartbaren Erfolge. Als Grundlage weiterer Debatte hatte ich ein Thesenpapier gebastelt. Die Diskussion führte zu keiner Klärung des künftigen Portfolios der Bundeswehr. Andererseits: dies ist nach mehr als fünfzig Behandlungen im Bundestag auch heute noch nicht abzusehen. Und die 1993 noch kontrovers erörterte Erweiterung des Auftrages – im Wesentlichen tobte die Debatte 1993 um UN-Blauhelmeinsätze! – erweist sich als heute geradezu minimalistisch. Anm.: Von den damals im Burscheider Rat vertretenen Parteien haben sich dankenswerterweise die örtlichen GRÜNEN an den Kosten beteiligt. Das steht allerdings in gewissem Kontrast zu der eher geringen Empathie der Partei auf Bundesebene, damals und während der Zeit ihrer Regierungsverantwortung 1998-2005.

1994er Bundestagswahl

Cornelia Lukas-Voss  und Dr. jur. Karl Ulrich Voss, Kuckenberg 34, 51399 Burscheid

Markus Mustermann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Bundeshaus

53113 Bonn

Burscheid, den 26.06.1994

Sehr geehrter Herr Mustermann,

wir möchten für eine angemessene öffentliche Debatte der Änderung der deutschen Militärdoktrin im Bundestagswahlkampf werben.

Wenn der Staat – gleich ob aus altruistischen Motiven oder zu Sicherung der Interessen Deutschlands – die Bürger über das bisherige Maß für militärische Aufgaben in Anspruch nehmen will, sollte er ihnen auch die faire Chance demokratischer Mitgestaltung einräumen. Einige der in diesem Zusammenhang diskussionsbedürftigen Punkte haben wir in dem beiliegenden Thesenpapier zusammengefasst.

Wir glauben, dass viele Bürger und auch viele Bürgerinnen – die in militärischen Dingen häufig nüchterner urteilen – ähnlich denken. Allerdings fehlt häufig das Selbstvertrauen, um mitzusprechen. Vielleicht sehen auch Sie die Erörterung künftiger Ziele der Bundeswehr als nicht völlig belanglos oder gar als für die Bürgerinnen und Bürger ungeeignet an. Dann möchten wir Sie bitten, die Diskussion anzuregen und ggfs. das Papier „an die Frau“ bzw. an den Mann zu bringen.

Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Cornelia Lukas-Voss und Karl Ulrich Voss

1994: Bundesverfassungsgericht

In einem Organstreitverfahren – dieser Klageweg ist bestimmt, z.B. die Rollen von Bundestag und Bundesregierung voneinander abzugrenzen – entschied das Bundesverfassungsgericht 1994: Einsätze out-of-area sind im Rahmen von Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne von Art 24 Abs. 2 GG zulässig. Das anfängliche Zustimmungsgesetz im Sinne von Art. 59 Abs. 2 GG deckt auch bei einer grundlegenden tatsächlichen Neuorientierung wie im vorliegenden Fall die dem Pakt folgenden Missionen gleichsam mit ab. Um genauer zu sein: Das Gericht hat bei Stimmengleichheit von vier zu vier Richtern den Antrag abgelehnt, die Verfassungswidrigkeit von diesen Einsätzen festzustellen. Die dissenting opinion weist unwiderlegt darauf hin, dass auch eine faktische „dynamische“ Fortbildung der Pakte, die eine formale Vertragsänderung vermeidet, eine effiziente demokratische parlamentarische Kontrolle nötig macht. In dieser Entscheidung wurde verfassungsfortbildend die konstitutive Entscheidung des Bundestages bei Einsatzentscheidungen außerhalb der Landes- und Bündnisverteidigung erfunden, die Bundeswehr als „Parlamentsheer“ umschrieben.

In einer späteren Entscheidung – auf Klage der PDS gegen den NATO-Vertrag – führt das Bundesverfassungsgericht aus, die Kontrollrechte des Parlaments außerhalb des Art. 59 Abs. 2 GG, z.B. das Budgetrecht, reichten völlig aus, um die Exekutive auch bei dynamischer Fortentwicklung der Pakte im Zaum zu halten. Einer gesonderten Mitwirkung bzw. Zustimmung des Parlaments bedürfe es nicht.

Eine Anmerkung zur budgetären Kontrolle: Schon 1993 – also bereits lange vor dem Parlamentsbeteiligungsgesetz 2005, auch noch vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1994 und dementsprechend noch viel weiter vor der 2005/2006 von Bundespräsident und Bundeskanzlerin angemahnten breiten gesellschaftlichen Debatte zum Bundeswehr-Auftrag – informierte die Presse über massive Investitionen in eine neue militärische Infrastruktur, die für die militärische Neuorientierung nach Zusammenbruch des Warschauer Paktes benötigt würden. Kaum ein Zufall, dass über eine neue Flottenstruktur gerade in strukturschwachen und von De-Industrialisierung besonders bedrohten Landesteilen berichtet wurde. Hier hatte der Haushaltsgesetzgeber offenbar auch ohne einen öffentlichen Diskurs – und möglicherweise wegen ganz andersartiger politischer Interessenlagen – eine nachhaltige Weichenstellung zugelassen, die später schon allein wegen der signifikanten Investitionen eine konsequente und eigengesetzliche Nutzung dieser Infrastruktur fordern musste. Ein notorisches Argument zur späteren Einbeziehung deutscher Einheiten in internationale Missionen wurde ja auch: Die besonders moderne und zweckspezifische deutsche Ausrüstung mache die deutsche Mitwirkung alternativlos. Allerdings hält die seit mehr als einem Jahrzehnt andauernde, sehr kostenträchtige Umstrukturierung der Bundeswehr heute nicht davon ab, zur weltweiten Aktions- und Bündnisfähigkeit weitere intensive Investitionen zu fordern, bei parallelen Vorschlägen zur Rückführung der Truppenstärke und der Personalkosten. Das legt die Erwägung nahe: Unsere Gesellschaft wird wesentlich effizienter über Investitionsentscheidungen und mittelbar durch die zur Umsetzung geeigneten Anbieter, gleichzeitig Arbeitgeber, gesteuert als über den verfassungsgerechten demokratischen Austausch. Die budgetäre Kontrolle ist daher kein gleichwertiger Ersatz für den beherzten öffentlichen Diskurs.

Die 1994er Entscheidung wurde zwar von wesentlichen Stimmen aus der Staatsrechtslehre und selbst von Befürwortern eines militärisch handlungsfähigen Staates wie dem Abgeordneten Wiefelspütz als kühn bis verfassungssystematisch zweifelhaft bezeichnet, zumal sie zu einer bastardisierenden Verschränkung von Exekutive und Legislative führte und mit den Einzelfallentscheidungen des Parlaments über konkrete Einsätze eine strukturfremde Handlungsform des Parlaments entwickelte. Aber die Politik hat die Entscheidung als von der Praxis gefordert (sic!) und praxisgerecht angenommen und die Debatte um eine angemessene Eingriffsgrundlage an allen Fronten als beendet erklärt.

1998er Bundestagswahl

1. Schreiben: Debatte der Aufgaben der Bundeswehr

Cornelia Lukas-Voss  und Dr. jur. Karl Ulrich Voss, Kuckenberg 34, 51399 Burscheid

Markus Mustermann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1

11011 Berlin

Burscheid, den 24.05.1998

Wahlkampf; gesetzliche Regelung der Bundeswehr-Aufgaben

Sehr geehrter Herr Mustermann,

eine thematische Anregung für den Bundestagswahlkampf: Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass Ihre Partei das von Ihrer Fraktion befürwortete Einsatzspektrum der Bundeswehr im Wahlkampf herausgehoben und klar definiert sowie eine entsprechende gesetzliche Regelung vorbereitet oder ankündigt. Wir möchten unsere Bitte kurz begründen.

In der Folge des weltpolitischen Umbruchs zu Beginn der Neunziger Jahre wird die Bundeswehr hinausgehend über den ursprünglichen Verteidigungsauftrag eingesetzt. Es existiert aber noch keine gesetzliche Regelung, die Ziele und Bedingungen dieser erweiterten Aufgabe umgrenzt. Die Einsätze basieren bis heute auf Entscheidungen der Regierung, die jeweils im Einzelfall durch das Parlament bewilligt oder - im Eilfall - nachträglich bestätigt werden.

Wir sehen eine konkretisierende gesetzliche Regelung als von der Verfassung dringend geboten an. Bundeswehreinsätze greifen in elementarste Rechtsgüter ein, in Rechtsgüter von Deutschen wie auch von Ausländern. Soldaten sind i.d.R. nicht in der Lage, Einsatzentscheidungen zu hinterfragen oder zu überprüfen; Soldaten könnten daher ohne eine spezifizierende gesetzliche Regelung Werkzeug staatlicher Administration werden. Das liefe der grundgesetzlich verbürgten Menschenwürde zuwider.

Nach der uns vertrauten Werteordnung der Verfassung stehen hier deutlich höherrangige Rechtsgüter auf dem Spiel als etwa im Falle der Rechtschreibreform – aber schon dort wurde aus dem Wesentlichkeitsgebot der Zwang zu gesetzlicher Normierung abgeleitet. Dazu tritt hier eine pragmatische Begründung: Eine verlässliche Definition des Aufgabenspektrums macht die Bundeswehr wieder akzeptabler und attraktiver für Bewerber aus der politischen Mitte; dies wirkt der Anreicherung eines autoritär orientierten, gegenüber Gewaltanwendung unkritischen Potentials entgegen.

Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Anregung aufgreifen könnten, und wären für eine zeitnahe Antwort dankbar!

Mit freundlichen Grüßen

Cornelia Lukas-Voss und Karl Ulrich Voss

Eine kleine Auswertung des feedback seitens der Abgeordneten finden Sie hier.

2. Schreiben: Responsivität in demokratischer Konkurrenz

Cornelia Lukas-Voss  und Dr. jur. Karl Ulrich Voss, Kuckenberg 34, 51399 Burscheid

Markus Mustermann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1

11011 Berlin

Burscheid, den 24.05.1998

Responsiver Wahlkampf

Sehr geehrter Herr Mustermann,

wir richten eine Bitte an die im Bundestag vertretenen Parteien und wären dankbar, wenn Sie die Anregung als Vertreter Ihrer Partei fördern würden.

Es geht uns um ein Verständnis des Wahlkampfes, das in den Bürgern nicht nur Verbraucher von Politik sieht, sondern sie bewusst in die Themenfindung einbezieht. Um die repräsentative Demokratie mit frischem Leben zu erfüllen, muss zu einer konsequenten Bürgerorientierung der Verwaltung unseres Erachtens eine merklich verstärkte Dialogbereitschaft der Politik treten. Wenn die Parteien den Wahlkampf gezielt interaktiv und responsiv anlegen und dabei gerade die parteipolitisch nicht organisierten Bürger einbinden, wird bereits der Wahlkampf – und nicht erst der Wahltag – zu einem Demokratie-Erlebnis und politische Mitwirkung wird gegen die grassierende Teilnahmslosigkeit angespornt. Wir betrachten dies nicht als potentiellen Ersatz für Wahlparteitage, sondern als bürgerbezogene Erweiterung des Spektrums.

Ein zeitgemäßes Instrument wäre ein „wahlbezogenes politisches Vorschlagswesen": Die Parteien laden die Bürger aktiv ein, mit ihren konkreten Problemen und gfs. Lösungsvorschlägen zu ihnen zu kommen. Die Resonanz – sie wäre auch benchmark der Bürgernähe Ihrer Partei – ließe sich in der Konkurrenz der Parteien bürgerwirksam präsentieren. Wenn Ihre Partei entschlossen neue Wege gehen will, könnte sie essentielle Vorschläge und Themen der Bürger auch in ihre Wahlmedien einfließen lassen und dabei die als unterstützenswert, aber auch die als negativ eingeschätzten Bürgerpositionen integrieren und bewerten.

Seien Sie responsiv und sagen Sie uns, wie wir auf diesem Weg gemeinsam voran kommen können!

Mit freundlichen Grüßen

Cornelia Lukas-Voss und Karl Ulrich Voss

Eine kleine Auswertung des feedback seitens der Abgeordneten finden Sie hier.

2003: Verteidigungspolitische Richtlinien

Die Richtlinien erweitern den bisherigen Sicherheitsbegriff global und auf praktisch alle Lebensbereiche und eignen sich damit nicht zur juristischen Differenzierung. Als untergesetzliche Norm könnten sie zudem keinen Eingriff in Grundrechte legitimieren.

2003: Entwurf für ein Streitkräfteaufgabengesetz

Ein typisches Argument gegen eine abschließende Normierung von Eingriffstatbeständen außerhalb der Landes- oder Bündnisverteidigung lautet: Die Fälle seien derart vielgestaltig und unvorhersehbar, dass eine Regelung letztlich keinen Sinn mache, dass sie ggfs. wegen Unvollständigkeit ihrerseits ein Sicherheitsrisiko für Deutschland darstelle.

Dieses Argument ist in zweifacher Hinsicht vordergründig:

-       Zum einen wäre die Konsequenz eines Rechtsstaats auf eine ihn überfordernde Komplexität in einem neuen grundrechtsrelevanten Handlungsfeld, dass er dieses Handlungsfeld gar nicht oder nur restriktiv erschließt, nicht etwa, dass er den Grundrechtsschutz und die Transparenz und Vorhersehbarkeit seines Handelns dort aufgibt.

-       Zum anderen sind die inhaltliche Präzisierung und die politische Konkurrenz der jeweils gewollten Handlungskategorien die conditio sine qua non, also die grundlegende Bedingung für eine demokratische gesellschaftliche Debatte der zu erweiternden staatlichen Handlungsmacht.

Dies ist ein zentraler Grund dafür, dass der Diskurs bisher so schwer fällt: Die Hausaufgaben sind noch nicht wirklich fertig. Erst ein numerus clausus von Kriterien und Einsatztatbeständen, eine Abwägung der jeweils zu schützenden Interessen (in Deutschland oder bei einem Bündnispartner) mit den durch einen Einsatz gefährdeten grundlegenden Rechten (von Soldaten, von Menschen im Einsatzgebiet) und eine Evaluation bisheriger Einsätze nach Zielen und Erfolgen macht eine inhaltliche politische Auseinandersetzung und die in Art. 20 Abs. 2 i.V.m. Art. 21 Abs. 1 GG gewollte Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger möglich und ertragreich. Dies fehlt bis heute.

Geht nicht? Kommt der Prophet nicht zum Berge, muss sich halt der Berg zum Propheten aufmachen. Ich meinte, es ginge doch und habe nach einer ersten Punktation aus dem Jahre 1998 im Jahre 2003 dann ein Streitkräfteaufgabengesetz einschließlich „amtlicher“ Begründung entworfen. Es konkretisiert und beschränkt die Einsätze auf drei verifizierbare Eingriffstatbestände:

-       massive Menschenrechtsverletzungen nach der Definition des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes,

-       Evakuierung von Deutschen aus lebensbedrohlichen Situationen im Ausland und

-       Umsetzung von Beschlüssen des VN-Sicherheitsrates gem. Art. 42 VN-Charta nach militärischen Angriffen im Sinne des Kapitels VII der VN-Charta.

Ausdrücklich ausgeschlossen werden rechtlich nicht definierte und daher nicht abgrenzbare Kriterien wie „Bekämpfung von Terrorismus“ oder die „Vorbeugung für oder Beilegung von Krisen und Konflikten“, die gerade unter einem weiten Verständnis von Sicherheit besonders missbrauchsanfällig sind. Um die demokratische Transparenz zu erhöhen, die Evaluation zu unterstützen und damit die Zielorientierung zu fördern, sieht der Entwurf die regelmäßige öffentliche Bewertung von geplanten und von bereits laufenden Einsätzen durch ein unabhängiges Gremium vor, in dem nach dem Dienel’schen Modell von Bürgergutachten auch Bürgerinnen und Bürger ohne Einbindung in die Exekutive mitwirken. Eine etwas nähere Darstellung der rechtlichen Problematik finden Sie hier.

Die Evaluation der bisherigen Einsätze ist wichtigste Vorbedingung einer gesellschaftlichen Debatte; aber das traue ich mir nicht zu. Dazu bedarf es anderer Kapazitäten, die der Staat aber nutzbar machen kann, z.B. in Gestalt der in Deutschland hervorragend besetzten Friedens- und Konfliktforschung. Zu einigen Konflikten habe ich mir allerdings – notwendigerweise subjektive – Gedanken gemacht, etwa zum Kosovo-Konflikt, dazu auch einen Aufruf zur Beendigung des Konfliktes erhoben, zu Afghanistan und zum Irak, auch zum weiter möglichen, in der bedrängten Situation des amerikanischen Präsidenten sogar wieder wahrscheinlicheren Konflikt mit dem Iran.

Mit folgendem Schreiben habe ich (Berg) versucht, den Entwurf für eine Eingriffsgrundlage – das Streitkräfteaufgabengesetz – zum Parlament (Prophet) zu bringen und damit eine Debatte anzustoßen, die an konkreten, abschließenden Eingriffsgründen festmacht:

Dr. jur. Karl Ulrich Voss, Kuckenberg 34, 51399 Burscheid

Markus Mustermann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1

11011 Berlin

Burscheid, den 28.6.2003

Gesetzliche Regelung der Bundeswehraufgaben

Sehr geehrter Herr Mustermann,

zur aktuellen Diskussion um Einsätze der Bundeswehr sende ich Ihnen einen konkreten Beitrag. Ich habe als politisch nicht organisierter Bürger ein Gesetz zu den neuen Aufgaben der Bundeswehr entworfen. Der Entwurf geht weiter als das angekündigte 'Entsendegesetz'
oder 'Parlamentsbeteiligungsgesetz'. Er ist nicht beschränkt auf Verfahrensfragen des Zusammenwirkens von Regierung und Parlament. Das Gesetz soll vielmehr transparent die konkreten Fallgestaltungen bestimmen, in denen die Bundesrepublik militärische Mittel einsetzen will. Es soll damit den Auftrag der Bundeswehr, der in den Verteidigungspolitischen Richtlinien vom 21.5.2003 als breiter Schutzauftrag auf eine große Zahl von Krisen- und Konfliktlagen bezogen ist, für die Bürgerinnen und Bürger konkretisieren, rechtsstaatlich fassbar und nachprüfbar machen.

Ich bilde mir nicht ein, den Stein der Weisen gefunden zu haben. Mein Entwurf ist ein vielfach verbesserungsfähiger Diskussionsbeitrag - und daher wäre ich für eine Reaktion dankbar. Ein gemeinsames Ziel dürfte sein, die Bedeutung ziviler Konfliktlösung und ziviler Lösungskomponenten klar zu stellen und mit einer möglichst klaren Aufgaben-Definition auch nach außen de-eskalierend zu wirken.

Den beigefügten Entwurf finden Sie mit eingehender Begründung auch auf meiner Homepage, ebenso Informationen zu meinen weiteren politischen Zielen. Für ein Gespräch stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Ulrich Voss

Das Schreiben habe ich in jeweils leicht abgewandelter Form an die Ausschüsse für Geschäftsordnung (befasst mit dem späteren Parlamentsbeteiligungsgesetz), Verteidigung und Auswärtiges gerichtet. Der Rücklauf war mit ca. 26% zwar unerwartet hoch. Aber auf eine inhaltliche Diskussion wollten sich die Parlamentarier nicht einlassen: Der Regelungsbedarf wurde als bestenfalls gering eingeschätzt. Es gab praktisch keine Aussagen zu konkreten Einsatz-Szenarien oder Einsatz-Tatbeständen, auch nicht zum Erfordernis einer breiten gesellschaftlichen Debatte. Die Kernaussagen waren ohne signifikante Differenzierung zwischen den politischen Lagern:

·       Das Grundgesetz hält bereits einen angemessenen Rahmen für jede Erweiterung des Bundeswehr-Spektrums bereit. Jedenfalls werden Grenzen des Auftrags in keinem Fall aufgezeigt.

·       In Betracht kommt allenfalls eine Regelung des Verfahrens zwischen Exekutive und Parlament, nämlich das (spätere) Parlamentsbeteiligungsgesetz.

·       Die Einzelfall-Zustimmung des Parlaments muss in jedem Fall erhalten bleiben.

Aus meiner Sicht wird nicht realistisch gesehen, dass eine nur vage, späteren Entscheidungen vorbehaltene Beschreibung des Bundeswehr-Auftrages und die Delegation der Entscheidungs-Initiative an exekutiv besetzte und orientierte Gremien (NATO, EU, Sicherheitsrat) das zentrale Hindernis eines strukturierten gesellschaftlichen Diskurses waren und nach wie vor sind. Eine anonymisierte Auswertung der Rückläufe findet sich hier.

2003: Parlamentsbeteiligungsgesetz

In den Jahren 2003 bis 2004 hat die rot-grüne Bundesregierung den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1994 aufgenommen und das Verfahren zwischen Bunderregierung und Bundestag zur Auslösung eines militärischen Engriffs geregelt, dabei gegenüber der Praxis seit 1994 auch Verfahrensvereinfachungen vorgesehen, etwa bei den allfälligen Verlängerungen von militärischen Einsätzen, die zu einem signifikanten parlamentarischen Aufwand geführt hatten.

Das Parlamentsbeteiligungsgesetz enthält nur formelle (Verfahrens-) Regeln, keine materiellen Einsatztatbestände, setzt aber bestimmte Einsatzformen als gegeben voraus, nimmt sie auch teilweise von der parlamentarischen Mitwirkung aus. Als Grundsatz bestätigt es die einzelfallbezogene konstitutive Entscheidung des Bundestages. Die Frage von durch Einsatzentscheidungen verletzten Grundrechten von deutschen Soldaten oder von Menschen in den Einsatzgebieten bzw. die verfassungsrechtlichen Institute von Gesetzesvorbehalt und Wesentlichkeitsgebot haben auf der politischen Ebene keine erkennbare Rolle gespielt. Angesprochen wurden Grundrechte als Basis besonderer Mitwirkungsrechte des Parlaments lediglich in der Stellungnahme von Baldus im Rahmen der Sachverständigenanhörung zum Entwurf des Parlamentsbeteiligungsgesetzes.

Anmerkung: Diese Anhörung war zwar öffentlich, aber dennoch sehr versteckt und wenig beworben. So haben am 17. Juni 2004 neben einigen Gutachtern, vielen Parlamentariern, Ministerialen und Offizieren nur weniger als 20 Bürger in den Sitzungssaal 3.301 des Marie-Elisabeth-Lüder-Hauses gefunden. Mit den hearings etwa in Rahmen der Notstandsdebatte hatte dies rein gar nichts gemein, obwohl diese Materie – auf den Punkt gebracht – das Risiko von mehrtausendfachem Tod und schweren Verletzungen implizierte, damit über das Gefährdungspotenzial aus der 68er Debatte um Größenordnungen hinaus ging. Die Anhörung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz wirkte eher wie eine gesittet-gepflegtes Gespräch unter im Großen und Ganzen bereits Gleichgesinnten. Die Berichterstattung darüber war auch äußerst schmal. Die Anhörung und die zugrunde liegenden Gutachten sind m.W. anderswo bis heute nicht vollständig im Internet zugreifbar. Hier daher mein Service-Angebot. Es mag sein, dass sich die Bürger tatsächlich wenig für das Thema interessiert haben. Aber das zu ändern, ist nach Art. 21 Abs. 1. S. 1 des Grundgesetzes eine zentrale Aufgabe der Parteien. Gerade, wenn es nicht um Petitessen geht.

Zweite Anmerkung: Ich hatte in der Entwurfsphase mehrfach versucht, ein Gespräch mit dem für den Entwurf federführenden SPD-Politiker zu führen. Ein Termin war leider nicht zu bekommen. Soviel zur Responsivität, die halt die realen Grenzen realer Menschen hat.

2005er Bundestagswahl

Dr. jur. Karl Ulrich Voss, Kuckenberg 34, 51399 Burscheid

Markus Mustermann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1

11011 Berlin

Burscheid, den 15. Juli 2005

Aufgaben der Bundeswehr als Thema für den Wahlkampf Ihrer Partei

Sehr geehrter Herr Mustermann,

ich möchte Ihnen ein für die Bürger wichtiges und m.E. überfälliges Thema zur Debatte und Stellungnahme im Wahlkampf ans Herz legen: Es geht mir um die gesetzliche Festlegung der Aufgaben der Bundeswehr außerhalb der Landes- und Bündnisverteidigung. Dies hat sehr aktuellen Bezug zum Schutz von Bürger- und Menschenrechten, zur Rechtsstaatlichkeit und konsequent zu Kernthemen der Partei.

Der militärische Aktionsradius wird seit Beginn der Neunziger Jahre in großen Schritten ausgebaut, so grundlegend, dass heute die neuen Aufgaben in Planung und Einsatzrealität weit im Vordergrund stehen. Gegenüber diesem massiv erweiterten und einschneidenden exekutiven Handlungsspielraum ist die Gesetzgebung weit zurück geblieben. Als Eingriffsgrundlagen kommen bis heute höchstens die Verteidigungspolitischen Richtlinien 2003 und das Parlamentsbeteiligungsgesetz a.d.J. 2004 in Betracht, selbst diese aber nur auf den ersten Blick: Die Richtlinien erweitern den bisherigen Sicherheitsbegriff global und auf praktisch alle Lebensbereiche und eignen sich damit nicht zur juristischen Differenzierung. Als untergesetzliche Norm könnten sie zudem keinen Eingriff in Grundrechte legitimieren. Das Parlamentsbeteiligungsgesetz wiederum enthält keine inhaltliche, sondern nur eine prozedurale Regelung; es ist damit auch keine materielle Eingriffsgrundlage. Überdies bietet das im Parlamentsbeteiligungsgesetz vorgesehene Verfahren von parlamentarischen ad-hoc-Beschlüssen den Bürgern einen deutlich geringeren Schutz vor Interesse-geleiteten Initiativen der Exekutive als die vorauslaufende gesetzliche Fixierung staatlichen Gewalthandelns, die der Gesetzesvorbehalt in den Artt. 2 Abs. 2, 19 Abs. 1 GG und das Wesentlichkeitsgebot für Eingriffe in Grundrechte vorsehen.

Um es auf einen einfachen Nenner zu bringen: Trotz juristischer Erfahrung könnte ich meinem Sohn grundlegende Fragen nicht beantworten: Wo beginnt der Auftrag der Bundeswehr und wo endet er definitiv? Warum braucht jeder Polizeieinsatz eine spezifische gesetzliche Eingriffsgrundlage, militärische Eingriffe mit ihrem vielfachen Gewalt- und Schadenspotenzial aber nicht? Die derzeitige Unschärfe und die daraus folgende Unsicherheit vieler junger Menschen – und Eltern – wirken sich unmittelbar auf die Anwesenheit von demokratisch orientierten Bürgern in der Bundeswehr aus, damit auf das weltanschauliche Spektrum der Streitkräfte.

Nun kann man – und das unterstütze ich nachdrücklich – einen militärischen Einsatz bei massiven Menschenrechtsverletzungen als ethisch gerechtfertigt und unterstützenswert ansehen. Exakt zu dieser altruistischen Fallgestaltung hat die Politik die Reform der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik beherzt voran getrieben. Jedoch macht die verschärfte internationale ökonomische Konkurrenz immer wahrscheinlicher, dass wirtschaftlich und machtpolitisch motivierte militärische Einsätze in den Blick rücken – etwa zur Sicherung preiswerter Energieträger und für den ungehinderten Export. Die Verteidigungspolitischen Richtlinien beziehen diese Szenarien in ihrer Nr. 27 bereits ausdrücklich ein und der Irak-Konflikt ist ein sehr anschauliches Beispiel für diesen Typus robuster Interessensicherung. Daher ist ein Instrument unverzichtbar, das die gesellschaftlich mitgetragenen Eingriffsgründe eindeutig und justiziabel von den nur partikulär nützlichen und mittelfristig konfliktverstärkenden Motiven trennt. Das differenzierende Standardwerkzeug ist hier das materielle Gesetz, nicht die Einzelentscheidung des Souveräns. Letztere kommt aus rechtsstaatlicher Sicht nur als zusätzliches, Einsatz-begrenzendes Korrektiv in Betracht, aber nicht aber als Passepartout anstelle eines Gesetzes.

Bitte greifen Sie dieses auch von den Kirchen angemahnte Thema auf und informieren Sie mich über Ihre Initiativen oder über Ihre Bewertung. Wenn Sie interessiert sind, schauen Sie auch auf meine o.a. Homepage; dort stelle ich meine Einschätzung näher dar. Sie finden dort auch einen begründeten Vorschlag für ein Gesetz zu den Aufgaben der Streitkräfte. Bei Ihren Überlegungen sollten Sie auch die deutlichen Risiken der weiteren Entwicklung einkalkulieren: Das Parlamentsbeteiligungsgesetz sieht zwar einige, wenn auch niedrige Hürden für die Administration vor. Aber es kann mit einfacher Mehrheit noch weiter ausgehöhlt werden.

Hier wird das Interesse Ihrer Partei weitgehend mit dem Interesse der Bürgerinnen und Bürger einhergehen: Dem Interesse an einer breiten gesellschaftlichen Debatte und an einer darauf aufsetzenden, berechenbaren und gerichtlich nachprüfbaren gesetzlichen Regelung zu den spezifischen Fallgestaltungen militärischer Gewaltanwendung.

Sehen Sie mir bitte mein besorgtes Engagement nach, das zu diesem bottom-up-Impuls für den Wahlkampf führte. Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören!

Mit freundlichen Grüßen

Karl Ulrich Voss

Eine Auswertung der Rückläufe aus dem Parlament finden Sie hier.

2005: Kommandeurtagung

Auf der Kommandeurtagung der Bundeswehr am 10. 0ktober 2005 hat sich Bundespräsident Dr. Köhler eingehend mit der Entwicklung der Bundeswehr seit ihrer Gründung auseinander gesetzt und angemahnt, die Bürger in die aktuelle Entwicklung erweiterter Aufgaben wesentlich intensiver einzubinden. Respekt! Klartext dieser Qualität hatten weder vorangehende Bundespräsidenten noch frühere Bundeskanzler gesprochen.

2006: Ein neues Bundeswehr-Weißbuch

Im November 2006 wurde das neue Bundeswehr-Weißbuch im Kabinett verabschiedet und der Öffentlichkeit vorgestellt. Deutliche Kritik gab es daran, dass Öffentlichkeit und Parlament – jedenfalls die Opposition – im Prozess der Erarbeitung nicht informiert bzw. eingebunden waren. Auch die Veröffentlichung selbst stand unter keinem guten Stern: Sie fiel zusammen mit der Berichterstattung der BILD-Zeitung über den Schädel-Skandal in Afghanistan und hat daher die angestrebte Impuls-Wirkung vermutlich nicht erreichen können.

Hinsichtlich der Beschreibung und Konkretisierung des Bundeswehrauftrages geht das Weißbuch eher wenig über Aussagen der geltenden Verteidigungspolitischen Richtlinien hinaus. Es bestätigt insbesondere Aufgaben, die der Beilegung von Krisen und Konflikten und dem Kampf gegen den internationalen Terrorismus und der Minderung von Risiken der Globalisierung dienen, ohne eine lokale oder funktionale Grenze des Auftrages definieren zu können.

Besonders hinzuweisen ist aber auf das Vorwort der Bundeskanzlerin zum Weißbuch. Darin fordert sie übereinstimmend mit Bundespräsident Dr. Köhler die eingehende gesellschaftliche Debatte des neuen Aufgabenprofils der Bundeswehr.

Nicht ahnen konnten die Beteiligten einen besonderen Presse-Coup, mit dem die BILD-Zeitung der Vorstellung des Weißbuchs mit einer Schmuddel-Geschichte vollständig die Show stahl – aus Motiven des Verlages, die ich vergeblich zu begreifen versucht habe: Das absolute Top-Thema in der fraglichen Woche wurde der reißerisch aufgemachte Schädel-Skandal von Kabul. Die Presseabteilung des Verteidigungsministeriums hatte von da an völlig andere Sorgen als die Organisation einer gesellschaftlichen Debatte zur Außen- und Sicherheitspolitik. Es sei hier dahingestellt, ob das im Bereich der Einsatzszenarien weitgehend offen gehaltene Weißbuch – es wurde auch „Weiß-nicht-Buch“ genannt – einen fruchtbaren diskursiven Prozess hätte anstoßen können. In jedem Fall hat das Verteidigungsministerium nicht Mut und Kraft gefunden, das Projekt „Debatte“ beherzt wieder aufzunehmen, nachdem sich der Staub über den Kabuler Schädelstätten wieder gelegt hatte.

2006: Schreiben an den Bundestag, vorbereitender Akteurs-Workshop

1.      Schreiben an die Ausschüsse und Obleute
für Verteidigung, Auswärtiges, Zusammenarbeit und Forschung sowie die Leitungen der entsprechenden Ressorts

Dr. jur. Karl Ulrich Voss, Kuckenberg 34, 51399 Burscheid

Markus Mustermann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1

11011 Berlin

Burscheid, den10. Dezember 2006

Gesellschaftliche Debatte der Aufgaben der Bundeswehr

Sehr geehrter Herr Mustermann,

ich knüpfe an die Rede von Herrn Bundespräsidenten Dr. Köhler auf der Kommandeurtagung der Bundeswehr vom 10. Oktober 2005 an und an das Vorwort von Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel zum aktuellen Bundeswehrweißbuch vom 25. Oktober 2006. Herr Dr. Köhler hatte den Vergleich zur gesellschaftlich breiten Debatte militärischer Fähigkeiten und Optionen in den Fünfziger Jahren gezogen und festgestellt, damals sei die wechselseitige Integration von Bundeswehr und Staatsbürgern ungleich intensiver geglückt als nach der Neuorientierung zu Beginn der Neunziger Jahre. Die neuen Kernaufgaben seien im Bewusstsein der Bürger noch gar nicht recht angekommen. Konsequent hat Herr Dr. Köhler einen öffentlichen Diskurs zur Außen- und Sicherheitspolitik angemahnt, Frau Dr. Merkel hat dies vor einem Monat in ihrem Vorwort zum Weißbuch deutlich bekräftigt.

Nun sind außen- und insbesondere militärpolitische Fragen eine äußerst spröde Thematik. Traditionell vertrauen wir diese Materie im Zweifel einem kleinen, fachlich spezialisierten und in vielen Fällen zur Geheimhaltung verpflichteten Kreis mit soldatischer oder diplomatischer Qualifikation an. Und auch die Bürgerinnen und Bürger fordern in den seltensten Fällen aktiv einen Diskurs ein, regelmäßig mangels unmittelbar sichtbarer eigener Betroffenheit. „Pädagogisch“ erschwerend tritt hinzu: Die Bundeswehr hat ihren Aktionsradius nach dem Ende der Blockkonfrontation in einem tastenden, explorativen, eher schleichenden und leisen Prozess vergrößert. Der gesellschaftliche Dialog über Ziele und Ergebnisse, Aufwand und Ertrag stand sehr lange im Hintergrund – auch in den Wahlkämpfen seit 1990 – und hat heute umso weniger appellativen und attraktiven Charakter. Insofern ist die Debatte heute kein Selbstläufer.

Andererseits sind Entscheidungen der Außen- und Sicherheitspolitik in aller Regel schicksalhaft für Leben und Gesundheit von Menschen – von Soldaten auf beiden Seiten ebenso wie von Zivilisten – und sie können massiv auf das Gemeinwesen zurückwirken. In der Zeit zwischen 1990 und 2006 haben Deutschland und seine Verbündeten auch viele, sehr divers liegende Erfahrungen gesammelt; sie können nun nüchtern und verallgemeinerungsfähig evaluiert und in die Debatte einbezogen werden. Daher halte ich es zwar für keineswegs trivial, aber auch für praktisch möglich und demokratisch alternativlos, eine grundlegende und nicht nur topische gesellschaftliche Debatte zu den Zielen und Potenzialen militärischer Einsätze außerhalb der klassischen Landes- und Bündnisverteidigung zu führen und damit unser außen- und sicherheitspolitisches Handlungsprogramm für die Zukunft rechtsstaatlich abzusichern.

Aus meiner Sicht sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestages eine besonders geeignete Schnittstelle, um die Bürgerinnen und Bürger für diese Thematik „abzuholen“. Ebenso können sie diejenigen gesellschaftlichen Gruppierungen und Instanzen einbinden, die sich in der anstehenden Debatte mit spezifischer Kompetenz engagieren können und müssen: etwa die Verbände der Soldaten und Reservisten und die Glaubensgemeinschaften, auch die Medien. Einen entsprechenden Appell habe ich an alle Mitglieder des Deutschen Bundestages gerichtet, eine Kopie liegt bei.

Allerdings wird dies nach der Erfahrung der Vergangenheit nur auf der Basis einer tragfähigen Kommunikationsstrategie gelingen und diese muss auch frühzeitig mit einigen zur Flankierung unverzichtbaren Akteuren abgestimmt werden. Ich füge eine Skizze für einen workshop bei, der die relevanten Akteure effizient vernetzen und einen Konsens über ein arbeitsteiliges Fördern der außen- und sicherheitspolitischen Debatte herbeiführen könnte, m.E. sogar ohne relevanten Mittelbedarf. Ich sehe die Ausschüsse und Ressorts für Verteidigung, Auswärtiges, Zusammenarbeit und Forschung – Kontext Konfliktforschung – hier als besonders kompetent und einflussreich an und würde mich freuen, wenn Sie zu einem solchen workshop oder zu vergleichbaren Schritten beherzt ermutigen könnten.

Zum Schluss ein hoffentlich ermunterndes Leitbild: Vor einigen Jahren hatte eine Schweizer Gruppierung einen Volksentscheid zur Abschaffung der Bundesarmee initiiert. Selbst von politischen Freunden wurde dies zunächst als tollkühn bis verrückt eingeschätzt, schließlich stelle man gerade ein nationales Heiligtum in Frage. Die Volksabstimmung wurde 1989 erwartungsgemäß abgelehnt. Aber auf dem Weg dahin hatte sich eine intensive Debatte zu Aufgaben und Ressourcen des Schweizer Militär entwickelt – in Wohnzimmern, Wirtschaften, Zügen und Betrieben. Der Prozess mündete in die neue Struktur der „Armee 95“, die in einer zweiten Volksabstimmung i. J. 2001 dann eine nochmals deutlich höhere Akzeptanz erzielte. Dieses Erlebnis und diese durch Dialog erweiterte Kompetenz wünsche ich unseren Bürgerinnen und Bürgern – und unserer Bundeswehr diese festere Verankerung in der Bevölkerung.

Mit freundlichen Grüßen und guten Wünschen!

Karl Ulrich Voss

2.      allgemeines Schreiben:

Dr. jur. Karl Ulrich Voss, Kuckenberg 34, 51399 Burscheid

Markus Mustermann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1

11011 Berlin

Burscheid, den 10. Dezember 2006

Gesellschaftliche Debatte der Aufgaben der Bundeswehr

Sehr geehrter Herr Mustermann,

der Bundespräsident hat auf der Kommandeurtagung der Bundeswehr vom 10. Oktober 2005 eine breite Debatte der aktuellen Bundeswehraufgaben angemahnt. Dr. Köhler hat dabei die gesellschaftliche Reflexion der aktuellen wehrpolitischen Neuorientierung mit der Wiederbewaffnungsdebatte der Fünfziger Jahre verglichen und ein heute augenfälliges Defizit festgestellt. Die Bundeskanzlerin hat in ihrem Vorwort zum aktuellen Bundeswehrweißbuch vom 25. Oktober 2006 den dringenden Bedarf an einem öffentlichen außen- und sicherheitspolitischen Diskurs bekräftigt.

Die von der Verfassung vorgesehene Schnittstelle zu den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort sind die Abgeordneten. Parlamentarier sind ferner besonders geeignet, diejenigen gesellschaftlichen Gruppierungen und Instanzen einzubinden, die sich in der anstehenden Debatte mit spezifischer Kompetenz engagieren können und müssen, etwa die Verbände und die Glaubensgemeinschaften, auch die Medien. Art. 21 Abs. 1 S. 1 GG schließlich hebt die aktive Rolle der Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes heraus.

Daher möchte ich anregen, dass Sie – ggfs. nach Abstimmung mit den fachlich befassten Arbeitsgruppen und Ausschüssen – beherzt auf die Bürgerinnen und Bürger zugehen, Diskussionsveranstaltungen, Foren und Briefaktionen initiieren, Gelegenheit zur Reaktion und inhaltlichen Stellungnahme geben und dies in die parlamentarische und administrative Arbeit einmünden lassen.

Über Ihre Einschätzung würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen und guten Wünschen

Karl Ulrich Voss

Eine Auswertung der Rückläufe aus dem Parlament finden Sie hier.

2007: Noch’n Versuch

Im März-Heft der Zeitschrift für Rechtspolitik habe ich einen Aufsatz veröffentlicht, der den Bedarf nach differenzierter gesellschaftlicher Debatte des neuen Aufgabenspektrums der Bundeswehr deutlich machen soll: „Rechtsstaat ad hoc? Anwendung von Gesetzesvorbehalt und Parlamentsvorbehalt bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr“, ZRP 3/2007, S. 78 -81. Den Aufsatz habe ich mit meinem schon länger währenden ceterum censeo (legem esse ferendam) allen MdB’s zu Gemüte geführt. Die erzielte Rückmeldung finden Sie in anonymisierter und nach oben bereits erwähntem Muster ausgewerteter Form hier.

Anm. zu den Tabellen: Ich habe die Briefe in zwei Staffeln geschickt, die ersten am 29.9.2007 an ca. 50 „Profis“; die Antworten in den Tabellen rehbraun hinterlegt. Der zweite Durchgang folgte am 2.11.2007 an alle weiteren Parlamentarier. Mein Ziel war und ist ja: Erörterung an der örtlichen Basis, damit in allen Wahlkreisen und Heimatorten, um Repräsentativität und Responsivität mit Leben zu erfüllen.

Leserbriefe als Bürgerbriefe

Seit den Neunziger Jahren habe eine gewisse Zahl von Leserbriefen geschrieben. Sie sollten auf das Defizit öffentlicher Debatte und die noch ausstehende Konkretisierung des erweiterten Auftrags der Bundeswehr hinweisen. Einige sind auch im Wohn- und Jagdgebiet deutscher Politiker abgedruckt worden. Von manchen Bürgern bekomme ich dazu auch einmal feedback. Aber nur völlig ausnahmsweise von Politikern: Nämlich nur aus der PDS, verblüffenderweise dann aber auf Leserbriefe in der Frankfurter Allgemeinen! Man sollte nichts erwarten. Und man kann sich auch heute auf nichts mehr verlassen.

„Schönes Leben noch!“

Über die Jahre habe ich ein etwas abgeklärtes Bild des demokratischen Systems entwickelt. Meine Argumentation ist ja nicht eigentlich revolutionär, sondern eher wehr-konservativ. Sie repräsentiert einen jedenfalls bis 1990 zu vermutenden mainstream bei Bürgern, Soldaten, Juristen und Parlamentariern. Und sie steht für tragende Teile unserer Verfassung wie Gesetzesvorbehalt und Wesentlichkeitsgebot. Also meinte ich zu Anfang: Ich habe ein gut zu verkaufendes Produkt. Zumal sich die Erwartungen der früher Neunziger Jahre von einer schnell friedensschaffenden Kraft der neuen Außen- und Sicherheitspolitik offensichtlich nicht erfüllt hatten, für die jeweiligen Eingriffe auch die stetige Verlängerung notorisch wurde, also: eigentlich jeder Anlass für eine kritische und systematische Evaluation besteht. Nicht von ungefähr drückt sich das Unbehagen über die militärische Entwicklung, die insgesamt hinter den Erwartungen weit zurückbleibt, in einem auch unter Politikern wachsenden Bedarf nach verlässlichen Kriterien für militärische Missionen out-of-area aus.

Auch kann ich als Jurist Verfassungswidersprüche in der besonderen Sprache der Legislative, Judikative und Exekutive sicher leichter artikulieren als es viele andere „normale“ Bürger.

Dennoch habe ich nicht den Eindruck, viele Parlamentarier hätten mit meinem Petitum überhaupt etwas anfangen können, auch wenn ich die Kernkompetenz des Bundestages mobilisieren wollte, nämlich die Abstimmung und Festlegung von Rechtsregeln. Zumeist wurde die Antwort auf eine sehr kleine Gruppe Abgeordneter delegiert, die in Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik hoch spezialisiert waren. Auch von dort gab es unerwartet wenig differenzierte Stellungnahmen; dauerhafte Fehlanzeige zu meinen nicht ganz fern liegenden Fragen, z.B.

-        Defizit bei einer justitiablen Regelung der Bundeswehraufgaben,

-        mangelnde Organisation eines breiten öffentlichen Diskurses,

-        völlig fehlende systematische Evaluation bisheriger Missionen nach Zielen, Aufwand und Wirkung,

-        gradueller Verlust von „Bürgern in Uniform“,

-        signifikante Überrepräsentierung von Soldatinnen und Soldaten aus strukturschwachen Regionen Deutschlands an den Krisenfronten.

Oder es kam ein nach Jahren immer weniger beruhigendes „Kümmern wir uns doch schon lange drum!“ oder „Wird künftig beachtet!“. Manche allerdings haben Betroffenheit gezeigt und gleichzeitig geklagt, die Bürger interessierten sich für das wichtige Thema halt zu wenig (!). Auf ca. zweitausend Schreiben an das Parlament folgte nur zweimal interessierte Neugier und individueller Gesprächswunsch. Na gut, das ist ein in anderen Zusammenhängen immerhin schon berauschendes Promille.

Bei allen übrigen Schreiben, also 999 Promille, hätten die Absender die Grußformel locker ergänzen können um ein „Schönes Leben noch!“. Demokratische Sackgasse und Wirkungsgrad Null. Trotz des mehrjährig artikulierten Interesses bin ich auch nie in das Gedächtnis oder in die Verteiler der Parteien gelangt, wenn es um spezifische Veranstaltungen zu diesem Thema ging. Obwohl es hier, wie ich den Antwortschreiben fortlaufend entnahm, seit Jahren eine äußerst rege demokratische Diskurskultur gibt. Aber immerhin bin ich auch einmal zum Parteieintritt aufgefordert worden. Nun weiß ich nicht, ob dies wirklich wegen der Schönheit meiner Argumentation geschah oder doch eher zur Stärkung der Finanzbasis der Partei. Und: Das Verschlucken von Protestpotenzial ist sowieso keine tolle Lösung. (Exkurs: Das ist so, als stünden Sie samstags bei ALDI schon eine halbe Stunde in der Schlange vor der einzigen Kasse, beschwerten sich und würden dann vom Niederlassungsleiter mit freundlichstem Lächeln beschieden: „Wir haben zu wenig Personal. Aber Sie können gleich als Kassierer anfangen und unser Problem lösen!“) Danke. Es reicht schon, wenn Parlamentarier die Argumente der Bürgerinnen und Bürger responsiv aufnehmen, verarbeiten und in Politik umsetzen, in und außerhalb von Wahlkämpfen. Ich weiß, das ist ein Anspruch mit hohem Komplexitätsgrad. Aber auch eine kundenfreundliche, systemverträgliche Chance für nachhaltig mitgetragene Politik!

Die Hoffnung stirbt zuletzt. Daher noch ein ermunterndes Beispiel nach dem Motto „Wer hat’s erfunden?“ Vor einigen Jahren hatte eine Schweizer Gruppierung einen Volksentscheid zur Abschaffung der Bundesarmee initiiert. Selbst von politischen Freunden wurde dies zunächst als tollkühn bis verrückt eingeschätzt. Schließlich stelle man gerade ein nationales Heiligtum in Frage. Die Volksabstimmung wurde 1989 erwartungsgemäß abgelehnt. Aber auf dem Weg dahin hatte sich eine intensive Debatte zu Aufgaben und Ressourcen des Schweizer Militär entwickelt – in Wohnzimmern, Wirtschaften, Zügen und Betrieben. Der Prozess mündete in die neue Struktur der „Armee 95“, die in einer zweiten Volksabstimmung i. J. 2001 dann eine nochmals deutlich höhere Akzeptanz erzielte.

Geht doch! Dieses Erlebnis und diese durch Dialog erweiterte Kompetenz wünsche ich unseren Bürgerinnen und Bürgern, auch denen in demokratischer Verantwortung. Und unserer Bundeswehr wünsche ich diese festere Verankerung in der Bevölkerung, die es auch bürgerlichen Familien und selbst Parlamentariern und Industriekapitänen erlaubt, ihre Nachkommen dorthin zu lenken, wo lebenswichtige Positionen unseres Landes robust verteidigt werden.

28. Januar 2007

Dr. jur. Karl Ulrich Voss, Kuckenberg 34, 51399 Burscheid

Ein Nachtrag, 14 Jahre später:

Ende August 2021 spielt sich vor aller Augen das bedrückende Ende des zwanzigjährigen (in Ziffern: 20) Afghanistan-Engagements ab. Die USA beenden, wie noch von Präsident Trump ausgehandelt und nun von Präsident Biden entschlossen vollzogen, ihren Einsatz. Und Biden sagt, was ebenso klar Harald Kujat, ehemaliger Generalinspekteur der Bundeswehr und intimer Kenner des war theater am Hindukusch bereits im März 2012 bekannt hatte, in einem Interview mit der Mitteldeutschen Zeitung: Ein primäres Kriegsziel, das Ausschalten von Osama Bin Laden und seiner früheren Operationsbasis, das sei gelungen. Damit, so Kujat i.J. 2012, war auch der Kameradschaftsdienst der Deutschen erfolgreich. Aber gemessen an den zivilisatorischen und humanitären Zielen, die sich der Westen in Afghanistan gesetzt hatte, sei er dort gescheitert. Wörtlich: „Und wenn man nicht willkommen ist, dann geht man irgendwann.“

Vielleicht ist heute ein sehr guter Zeitpunkt, systematisch die Ziele, den Nutzen und die Lasten unserer Auslandseinsätze seit 1993 zu bilanzieren, um ähnliche Kalamitäten nicht mehrfach erleiden zu müssen – unter den Lasten auch nicht nur Kosten und eigene Opfer wie Tod, Verletzung und Traumatisierung, sondern auch die „collateral damages“ vor Ort in Gestalt von menschlichen Verlusten, nachhaltiger Destabilisierung und gesteigerter Migration. Ich habe dazu einen konkreten Vorschlag zur systematischen Evaluation an die Mitglieder der einschlägigen Ausschüsse des Bundestages gerichtet:

Sehr geehrte / geehrter … ,

spätestens mit dem Rückzug aus Afghanistan hat die gesellschaftliche Debatte zu Zwecken und Wirkungen von Auslandseinsätzen der Bundeswehr und zu den Prioritäten auswärtiger Gewalt merklich zugenommen. In diesem Zusammenhang erscheint mir sehr wichtig, die Einsätze seit Beginn der Neunzigerjahre auch für die Wahlbürgerinnen und Wahlbürger greifbar zu analysieren. Ich füge diesem Schreiben einen Verfahrensvorschlag bei, der in Teilen an den Regierungsantrag v. 26.1.2016 gemäß Drs. 18/7360 anknüpft. Dieser Antrag war in der 18. LP der Diskontinuität anheimgefallen; er war danach auch nicht wieder aufgegriffen worden.

Mein Vorschlag ist in dieser Form vermutlich nicht unmittelbar umsetzbar. Verstehen Sie ihn aber bitte als Aufschlag zum Diskurs. In jedem Fall ist er ein klares Bekenntnis zur Demokratie und – insoweit er grundrechtsrelevante Wirkungen staatlichen Gewalthandelns fassbarer machen soll – auch ein Bekenntnis zum Rechtsstaat.

Diese Initiative ist ggf. überraschend und erklärungsbedürftig, darum ein kurzer Hinweis zu meinem beruflichen Hintergrund: Als Grundsatzreferent für Nachhaltigkeit im BMBF war ich über einige Zeit für Fragen der Friedens- und Konfliktforschung zuständig und ich verfolge seit 1993 die Entwicklung des militärischen Auslands-Engagements, siehe bei Interesse auch meine Internetseite u.a. mit den Daten der einschlägigen Kabinett- und Parlamentsbeschlüsse: https://vo2s.de.

Abschließend: Ich gehe nicht davon aus, dass ein Werkzeug wie das hier vorgeschlagene noch in dieser LP hätte installiert werden können. Aber ich halte es für eine heute wichtige Aussage politischer Parteien, sich dies programmatisch für die anstehende Legislatur vorzunehmen. Damit können wir auch die heutige Realität der Bundeswehr wieder näher an die Bürgerinnen und Bürger herantragen. Über eine Reaktion und Einschätzung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

K. U. Voss

Beigefügt habe ich diesen Verfahrensvorschlag zur Anwendung dieser Matrix. Mal sehen, ob es zu etwas Diskurs und weiterer Vergewisserung führen kann. Und wenn es jetzt keine guten Gründe zum nüchternen Objektivieren von Einsatzzielen und für mehr Publizität und Demokratisierung der Außen- und Sicherheitspolitik gibt – dann wird es sie voraussichtlich niemals geben.

29. August 2021

Dr. jur. Karl Ulrich Voss, Kuckenberg 34, 51399 Burscheid